Geld zurück für Bezieher deutscher Renten in Österreich

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Seit Anfang Juli ist eine teilweise Rückerstattung der Krankenkassenbeiträge fix. Betroffene erhalten die Antragsformulare.

Braunau/Wien/Ett. Deutschland bittet die Empfänger deutscher Renten im Ausland – darunter auch in Österreich – seit Längerem rückwirkend bis 2005 steuerlich zur Kasse. Zugleich müssen tausende Bezieher deutscher Pensionen seit Anfang 2011 Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 5,1 Prozent an die österreichische Krankenversicherung abliefern. Seit Anfang Juli dieses Jahres gibt es für Betroffene allerdings eine Erleichterung: Denn diese Krankenkassenbeiträge werden nun von der Deutschen Rentenversicherung bis zu 50 Prozent refundiert, worauf jetzt der Grenzgänger-Bundesverband aufmerksam macht. Von dieser Vergünstigung könnten bis zu 150.000 Betroffene profitieren.

Rosemarie Esterbauer vom Grenzgängerverband, der seinen Sitz in Braunau hat, warnt im Gespräch mit der „Presse“, Betroffene sollten jedenfalls abwarten, bis sie persönlich von der deutschen Rentenversicherung mittels Briefs informiert werden. Es sei zugesagt, dass alle Betroffenen ein solches Schreiben in den kommenden Wochen erhalten. Der diesbezüglichen Information sei ein Antragsformular beigefügt. Nur dieses Formular soll laut Esterbauer ausgefüllt und unterschrieben an die Deutsche Rentenversicherung in Berlin oder München zurückgeschickt werden. Dafür sei ab der Zusendung der einschlägigen Post nach bisherigen Informationen drei Monate Zeit.

Drei Voraussetzungen

Die teilweise Rückerstattung der Beiträge zur Krankenversicherung erfolgt rückwirkend bis 1. Jänner 2011. Maximal werden bis zu 50 Prozent refundiert. Es gibt drei Voraussetzungen: Betroffene müssen aus der gesetzlichen deutschen Pensionsversicherung eine Rente beziehen; sie müssen in der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein; sie müssen Beiträge aus der deutschen Rente zur österreichischen Krankenversicherung zahlen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2012)

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