Die Schiedsstelle für Naturalrestitution sieht „keine Verfolgung“. Der Sohn eines Bauernehepaares hatte bei dem Fonds die Restitution des Grundstücks beantragt.
Wien/Gr. Die ab 1938 erfolgte Absiedlung von 6847 Menschen aus dem Gebiet, das heute der Truppenübungsplatz Allentsteig ist, war keine politische Verfolgung durch die Nationalsozialisten: Das hat die Schiedsstelle für Naturalrestitution beim Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in einer gestern veröffentlichten Entscheidung (820/2012) zum wiederholten Mal festgestellt.
Der Sohn eines Bauernehepaares, dem die deutsche Wehrmacht im September 1938 42.000 Reichsmark für eine Landwirtschaft bezahlt hatte, hatte bei dem Fonds die Restitution des Grundstücks beantragt. Weil die Schiedsstelle den Kauf zahlreicher Liegenschaften in dem Areal durch die Wehrmacht – auch, wenn bei einer Weigerung die Enteignung drohte – aber nicht als politische Verfolgung sieht, kommt eine solche Übertragung nicht in Frage.
Der Übungsplatz war 1945 von den Sowjets übernommen und 1957 mit dem 3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz ins Eigentum der Republik überführt worden. 1995 wurde Abgesiedelten eine symbolische Entschädigung von 70.000 Schilling zugesprochen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2012)