Die ÖVP betont ihre Distanz zum ehemaligen Innenminister. Andere Parteien streichen die „Präventivwirkung" im Kampf gegen Korruption hervor.
[wien/ett/red.] ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch meinte in einer ersten Reaktion am Montagnachmittag zum - nicht rechtskräftigen - strengen Urteil gegen den ehemaligen EU-Mandatar der ÖVP Ex-Innenminister, der Fall Ernst Strasser es sei eine „Entscheidung der unabhängigen Justiz". Zugleich stellte Rauch gegenüber der „Presse" in den Vordergrund: „Das politische Kapitel Strasser für die ÖVP ist längst abgeschlossen."
Von den anderen politischen Parteien wurde die in erster Instanz ausgesprochene Haftstrafe vor allem als ein generelles Signal im Kampf gegen Korruption gesehen. „Das hat natürlich eine Präventivwirkung. Für den Rechtsstaat sehe ich das positiv", sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter im Gespräch mit der „Presse". Das Urteil selbst wollte er „ausdrücklich nicht bewerten". Denn: „Wenn die unabhängige Justiz zu einem Urteil kommt, ist das zu respektieren. Eine politische Partei sollte sich daher nicht mit Kommentaren betätigen."
Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, schlug in die gleiche Kerbe: Das erstinstanzliche Urteil sei „ein wichtiges Signal gegen Korruption". Es sei auch „ein Signal an zukünftige Politikergenerationen und damit ein wichtiger Beitrag für mehr Sauberkeit". Generell würden die gesetzlichen Verschärfungen und eine strenge Rechtssprechung für mehr Sauberkeit sorgen. Das grüne Engagement gegen Korruption zeige Wirkung. Ähnlich bewertete das Team Stronach die Entscheidung der Justiz. „Die Verurteilung des ehemaligen Innenministers Ernst Strasser ist ein wichtiger Schritt gegen die Korruption in unserem Land", betonte Stronach-Klubchef Robert Lugar.
Zuletzt Kärntner Politiker verurteilt
Das Urteil gegen Strasser setzt eine Serie fort. Zuletzt war Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft und einer (unbedingten) Geldstrafe von 67.500 Euro verurteilt worden. Der Kärntner Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz ist im Herbst 2012 wegen Untreue nicht rechtskräftig zu 5,5 Jahren Haft im sogenannten Birnbacher-Prozess verurteilt worden.