"Angstmache": Koalition streitet über Wasser

Nationalratssitzung im Parlament
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In der ersten Sitzung des Jahres wurde über ein Spekulationsverbot für die Länder und einen verfassungsrechtlichen Schutz des Wassers gestritten. Die Koalition einigte sich zu letzterem Punkt auf einen Entschließungsantrag.

Der Nationalrat ist am Mittwoch in sein neues Arbeitsjahr gestartet. Thematisiert wurden dabei zwei der aktuell umstrittensten Themen. Mit einer "Aktuellen Stunde" brachten die Grünen zu Beginn der Sitzung die Neuregelung der Länder-Finanzen aufs Parkett. VP-Finanzministerin Maria Fekter zeigte sich dabei zuversichtlich, die Opposition für die Verfassungsbestimmung zum Spekulationsverbot zu gewinnen. "Ab sofort darf es keine Spekulation mit Steuergeld mehr geben", betonte sie.

Der Grüne Mandatar Werner Kogler erkannte an, dass im Finanzministerium sehr viel gearbeitet wurde, aber gemessen an den ausgerufenen Zielen "schrammen Sie tatsächlich vorbei", meinte er Richtung Fekter. Die Fälle in Salzburg und Niederösterreich wären mit dem, was vorliege, wiederholbar.

Wasser: ÖVP wirft SPÖ "Angstmache" vor

In der "Aktuellen Europastunde" warb die SPÖ dann für einen verfassungsrechtlichen Schutz des Wassers. Klubchef Josef Cap präsentierte Großbritannien als Negativbeispiel: Dort seien bis zu 60 Prozent der Wassernetze in privaten Händen - das Ergebnis: "schlechtes Wasser, verrottete Leitungen, eine einzige Katastrophe". Das werde man den Österreichern nicht antun, versicherte SPÖ-Chef Werner Faymann. Die Wasserversorgung in öffentlicher Hand sei ein Recht der Bürger - und eben das werde man in der Verfassung "ganz klar deklarieren".

Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) zeigte sich erstaunt über diese Argumentation, die "ein Stück weit wie Angstmache aussieht." Dass die Opposition so agiere, wundere ihn nicht, Stimmen des Regierungspartners in diese Richtungen gäben ihm aber schon zu denken. Man müsse "die Kirche im Dorf lassen", so Bartenstein. Bei der umstrittenen EU-Richtlinie handle es sich um keinen Privatisierungsauftrag für das Wasser, sondern nur um die Festlegung von Spielregeln, sollte jemand ein entsprechendes Projekt angehen. Zudem hätten sich in Österreich bereits 92 Gemeinden entschieden, ihre Wasserversorgung an teilprivatisierte Betriebe auszulagern und passiert sei nichts. Immerhin, einer Staatszielbestimmung zur Bedeutung des Wassers würde Bartenstein schon zustimmen.

Das BZÖ brachte einen Dringlichen Antrag zum Thema  ein. Die Orangen fordern von der Regierung, auf EU-Ebene jegliche Beschlüsse abzulehnen, die zu einer Liberalisierung der Wasserversorgung führen. Zur Sicherheit solle zudem eine Verfassungsbestimmung klar stellen, dass eine Privatisierung der heimischen Wasserversorgung verunmöglicht wird.

Auch FPÖ und Grüne zeigten sich besorgt. Im Krisenstaat Griechenland etwa werde den Gemeinden schon die Wasser-Privatisierung nahegelegt, sagte FP-Chef Heinz-Christian Strache. Grünen-Obfrau Eva Glawischnig betonte: "Es gibt Bereiche, die man nicht Profit und Gewinnmaximierung unterziehen darf".

Entschließungsantrag beschlossen

SPÖ und ÖVP haben sich am späten Mittwochnachmittag schließlich zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag zur "Sicherstellung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand" durchgerungen. Die ÖVP ortet freilich noch immer "Angstmache". Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer dem BZÖ angenommen. Der "Dringliche Antrag" des BZÖ wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

Im Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, möglichst rasch den Entwurf "einer verfassungsrechtlichen Regelung" vorzulegen, mit der die Republik "ihre Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser weiterhin sicherstellt und Wasserversorgung als Ziel der Öffentlichen Hand verankert". In der Begründung wird u.a. festgehalten, dass in zahlreichen Gemeinden die Wasserver- bzw. -entsorgung von privaten oder teilprivaten Firmen sowie in vielen Gemeinden die Wasserversorgung von Wasserverbänden und -genossenschaften durchgeführt werde. Dies solle auch weiterhin möglich sein, sofern die öffentliche Hand einen "kontrollierenden Einfluss auf die Dienstleistung" behält.

(APA/Red.)

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