56 Millionen Euro zahlten die Entschädigungsfonds bisher aus, aber nur nach Behandlungen in (öffentlichen) Spitälern. Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger will das ändern.
Wien/ib. Auch wenn ein Arzt bei einer Behandlung keinen Fehler begeht, können Patienten einen gesundheitlichen Schaden davontragen. Seit über zehn Jahren haben Betroffene dann die Möglichkeit, sich bei Bundesländer-Patientenentschädigungsfonds zu melden. Am Donnerstag zog Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) zusammen mit Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger dazu Bilanz: 56 Millionen Euro wurden seither ausgezahlt, pro Jahr werden rund 1000 Fälle an die verantwortlichen Patientenanwaltschaften herangetragen. „80 bis 85 Prozent davon bekommen Geld, im Durchschnitt sind es zwischen 8000 und 9000 Euro“, meint Bachinger. Grund sind meist Infektionen.
Bachinger sieht allerdings Verbesserungsbedarf: Bisher gibt es nur Entschädigungen nach Behandlungen in (öffentlichen) Spitälern. Dies sollte man auf den niedergelassenen Bereich ausweiten – und dann die Budgetmittel verdoppeln. Denn derzeit zahlen die Krankenhauspatienten: Die Fonds werden aus dem Patientenselbstbehalt mit 0,73 Euro pro Spitalstag finanziert. Im Rahmen der Gesundheitsreform, die eine gemeinsame Steuerung und Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kassen vorsieht, könnte die Dotierung der Fonds direkt aus dem Gesundheitsbudget erfolgen.
Stöger: Das sind Länderkompetenzen
Bachinger fordert außerdem eine bundeseinheitliche Regelung – derzeit gibt es neun Fonds mit unterschiedlichen Budgets. Stöger unterstütze ihn prinzipiell – wolle aber nicht in die Kompetenzen der Länder eingreifen.
Die Patientenentschädigungsfonds prüfen kostenlos, ob ein schwerwiegender Schaden nach einer Behandlung besteht. Liegt der Fehler nicht beim behandelnden Arzt – bzw. gibt es für den Betroffenen Beweisschwierigkeiten, gibt es eine Entschädigung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2013)