Euro-Rettungsschirm: VfGH weist Straches Antrag zurück

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Straches VfGHAntrag formalen Gruenden(c) APA/DANIEL SCHARINGER (DANIEL SCHARINGER)
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Der FPÖ-Chef habe die Voraussetzungen einer Individualbeschwerde gegen den ESM nicht erfüllt, sagt der Verfassungsgerichtshof. Der Antrag der Kärnter Landesregierung ist davon aber nicht betroffen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gegen den ESM-Vertrag zurückgewiesen. Der Grund: Strache habe die strengen Voraussetzungen eines derartigen Individualantrages nicht erfüllt, teilte der VfGH am Montag mit. Nicht berührt ist von dieser Entscheidung der Antrag der Kärntner Landesregierung gegen den Euro-Rettungsmechanismus. Über diesen wird am Mittwoch im VfGH öffentlich verhandelt.

Bürger können beim VfGH mit einem Individualantrag gegen eine Regelung vorgehen, wenn sie unmittelbar in ihren Rechten verletzt werden und das Gesetz unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreift. Das sei bei Straches Antrag gegen den ESM-Vertrag nicht der Fall gewesen, befand der VfGH.

Denn Strache nehme in seinem Antrag nicht auf seine eigene persönliche Rechtssphäre Bezug, sondern auf seine Stellung als Nationalratsabgeordneter. Die formalen Voraussetzungen für einen zulässigen Individualantrag seien daher nicht vorgelegen - und somit werde auch nicht in der Sache entschieden.

Den Antrag der Kärntner Landesregierung - über den am Mittwoch verhandelt, vermutlich aber noch nicht entschieden wird - haben im Oktober des Vorjahres die vier freiheitlichen Regierungsmitglieder beschlossen, die SPÖ- und ÖVP-Landesräte stimmten dagegen. Die FPK hat die ESM-Klage als Grund dafür angeführt, dass sie monatelang die von den anderen Parteien verlangten Neuwahlen verhinderten, die schließlich gestern, Sonntag stattfanden - und für die FPK mit einem Debakel endeten.

(APA)

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