"Pfusch": Transparenzpaket bringt weniger Transparenz

Pfusch Transparenzpaket bringt weniger
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Ausgerechnet Spitzenjobs von Abgeordneten müssen nicht veröffentlicht werden. SPÖ und FPÖ sprechen von einem Versehen. Das Gesetz werde repariert.

Beim Beschluss des Transparenzpakets ist den Parteien im Vorjahr ein gravierender Lapsus unterlaufen: Die neuen Offenlegungsregeln für die Nebenjobs der Parlamentarier wurden so formuliert, dass ausgerechnet Spitzenfunktionen als Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder nicht mehr veröffentlicht werden müssen, normale Dienstverhältnisse und selbstständige Tätigkeiten aber schon. Nebenjobs als Bürgermeister müssen dem Parlament gar nicht mehr gemeldet werden.

SPÖ und FPÖ sprechen von einem Versehen und wollen das sanieren. Auch die ÖVP will "selbstverständlich" das entsprechende Gesetz reparieren und habe dem Koalitionspartner bereits vor zehn Tagen eine Korrektur des Gesetzes übermittelt, hieß es am Donnerstag. Die Grünen kritisieren „Gesetzespfusch".

Aufgefallen ist der Wegfall von Vorstands- und Aufsichtsratstätigkeiten erst jetzt, weil das Parlament diese Woche die Liste mit den Nebenjobs der Abgeordneten an die neuen Regeln angepasst hat. Dort findet sich nun eine Reihe von Informationen nicht mehr, die in der alten Liste noch enthalten war. Darunter Aufsichtsratsmandate und Geschäftsführer-Posten der Abgeordneten, aber etwa auch die Bezüge der Bürgermeister von ihren Gemeinden und die Politikerpension älterer Mandatare.

Spitzenjobs schlicht vergessen

Die Parlamentsdirektion begründet das Fehlen der Informationen nun damit, dass der Wortlaut des neuen Gesetzes die Veröffentlichung dieser Tätigkeiten nicht mehr vorschreibe. Tatsächlich müssen die Abgeordneten laut den im Rahmen des Transparenzpakets beschlossenen Regeln zwar alle Nebenjobs ans Parlament melden - also auch „jede leitende Stellung" (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) in einer Firma, Stiftung oder Sparkasse. Offengelegt werden müssen aber nur normale Dienstverhältnisse und selbstständige Tätigkeit. Die Spitzenjobs wurden in der Passage, die die Veröffentlichung der Nebenjobs im Internet regelt, schlicht vergessen (ebenso leitende ehrenamtliche Funktionen).

--> Die Liste mit den Nebenjobs der Abgeordneten

Im SP-Klub ist von einem „Verweisfehler" die Rede. Man habe die Reparatur des Gesetzes  aber bereits mit den anderen Parteien vereinbart. Bis dahin werden die Führungsfunktionen nun freiwillig (im Rahmen der Abgeordneten-Biographien im Internet) offengelegt. Auch FP-Verfassungssprecher Harald Stefan betont, dass man das Gesetz reparieren werde. Es sei schließlich „peinlich, wenn der Gesetzgeber bei einem Gesetz, das ihn selbst betrifft, pfuscht".

Die Liste mit den Nebenjobs der Abgeordneten gibt es seit Ende der 1990er Jahre, seit 2008 wird sie auch im Internet veröffentlicht. Im Rahmen des Transparenzpakets haben SPÖ, ÖVP und FPÖ im Vorjahr beschlossen, in der Liste künftig auch anzugeben, wie viel die Abgeordneten durch ihre Nebentätigkeiten in etwa verdienen. Das monatliche Einkommen soll in fünf Kategorien angegeben werden: bis 1000 Euro, 1001 bis 3500 Euro, 3501 bis 7000 Euro, 7001 bis 10.000 Euro und über 10.000 Euro monatlich. Die Meldefrist dafür läuft bis 30. Juni. Bis dahin soll laut SPÖ auch die Reparatur des Gesetzes erfolgen.

"Eine Katastrophe"

Die Grünen fordern bei der Reparatur der Transparenzbestimmungen für die Abgeordneten weitere Nachbesserungen. Justizsprecher Albert Steinhauser bezeichnet den von SPÖ, ÖVP und FPÖ im Vorjahr beschlossenen Initiativantrag als „Gesetzespfusch“. Er kritisierte etwa, dass für die Berechnung der Einkommenskategorien sämtliche Einkünfte zusammengerechnet werden sollen, anstatt jeden Job einzeln zu bewerten.

Sie habe von Anfang an darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz „eine Katastrophe“ sei, erklärte auch Marion  Breitschopf von der Transparenzinitiative "Meine Abgeordneten". Sie vermisst insbesondere Sanktionen für den Fall, dass Abgeordnete Nebenjobs verheimlichen oder falsche Meldungen abgeben. Außerdem kritisiert sie, dass die derzeitigen Regeln keine Rückschlüsse auf die Kundenstruktur von Abgeordneten zulassen, die freiberuflich tätig sind.

(APA)

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