Buwog: Moser gelingt Etappensieg gegen Grasser

Buwog Moser gelingt Etappensieg
Buwog Moser gelingt Etappensieg(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Die Grüne-Abgeordnete muss ihre Behauptung, der Ex-Minister hätte "konspirative Gespräche" geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das Buwog-Verfahren zum Ziel gehabt hätten, vorerst nicht widerrufen.

In einem Rechtsstreit mit Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser an einer Nebenfront der Buwog-Ermittlungen hat die Grüne Abgeordnete Gabriela Moser nun einen Etappensieg erzielt. Das Handelsgericht Wien hat in erster Instanz entschieden, dass Moser ihre öffentlichen Äußerungen nicht widerrufen bzw. unterlassen muss.

Es geht um Mosers Behauptung, Grasser hätte "konspirative Gespräche" geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das Buwog-Verfahren zum Ziel gehabt hätten. Grasser muss außerdem der früheren Vorsitzenden des Korruptions-Untersuchungsausschusses Moser die Prozesskosten von 8.516,40 Euro erstatten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Grasser hat bereits Berufung eingelegt.

Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung

Grasser hatte Moser Äußerungen in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Format" im Juli 2010 vorgeworfen. Er sieht darin Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Moser hatte dem Magazin gegenüber erklärt, Grasser habe konspirative Gespräche geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das Buwog-Verfahren zum Ziel gehabt hätten. Die Grüne bezog sich auf abgehörte Gespräche zwischen Grasser und Walter Meischberger.

Laut einem Aktenvermerk spricht Meischberger im Gespräch mit Grasser von einem Staatspolizisten, der einen Kontakt zur Staatsanwaltschaft haben soll und in der Strafsache (Buwog-Ermittlungen) die involvierten Personen gegen Geld mit Informationen versorgen könne.

Moser fühlt sich "völlig bestätigt"

Moser fühlt sich durch die Abweisung der Grasser-Klage "völlig bestätigt". Es seien die Tatsachen eindeutig festgestellt worden. Die Berufung Grassers gegen das Urteil sieht sie als "Geldverschwendung" an. Trotz der zwei Gerichtsverfahren zwischen ihr und Grasser sei der Umgangston zwischen ihnen aber korrekt, betonte Moser.

Von den Ermittlungsbehörden erwartet Moser "bald eine Klärung, ob gegen den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Anklage erhoben wird oder nicht". Dafür seien die in der Schweiz beschlagnahmten Unterlagen wichtig, jene aus Liechtenstein seien seit Jahresanfang - teilweise geschwärzt - schon bei den Ermittlern der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Dass es auch im Finanzstrafverfahren gegen Grasser immer wieder zu Verzögerungen komme, mache sie misstrauisch, dennoch wolle sie niemanden etwas unterstellen, betonte Moser.

Anwalt widerspricht

Für Grassers Anwalt Michael Rami ergibt sich aus den Abhörprotokollen jedoch genau das Gegenteil von Mosers Behauptung: Grasser habe keine konspirativen Gespräche geführt, sondern davon gesprochen das Ganze öffentlich zu machen und anzuzeigen. Grasser habe eine "Falle" vermutet und auch davon gesprochen, einen Notar einzuschalten, so sein Anwalt. Der Rechtsstreit geht nun in der zweiten Instanz weiter.

Causa Buwog

Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) 2004 unter dem damaligen Finanzminister Grasser war ein Konsortium rund um die Immofinanz siegreich - nachdem der damalige Immofinanz-Chef Karl Petrikovics einen geheimen Tipp von Peter Hochegger bekommen hatte, wie viel er mindestens bieten solle. Hochegger seinerseits bekam den Tipp von Walter Meischberger. Der Grasser-Trauzeuge dementiert, die Information von Grasser bekommen zu haben.

Petrikovics zahlte im Geheimen eine Provision von mehr als einem Prozent des Buwog-Kaufpreises an Hocheggers Firma "Astropolis" auf Zypern. Von dort ging der Großteil der zehn Millionen Euro auf drei Konten in Liechtenstein, die laut Meischberger alle ihm gehören.

Die Ermittler vermuten jedoch Grasser und den Immobilienmakler Ernst Karl Plech hinter zwei der drei Konten. Grasser weist alle Vorwürfe zurück.

(APA)

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