Acht Fragen zur Gesundheitsreform

Wozu eine Reform und wie wird eingespart? Antworten auf die wichtigsten Fragen zur am Freitag beschlossenen Gesundheitsreform.

Zwei Jahre lang hatten Bund, Länder und Sozialversicherung die Gesundheitsreform verhandelt. Heute, Freitag, steht sie im Nationalrat zum Beschluss an. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Vorhaben:

Wozu eine Gesundheitsreform? Hauptgrund ist, dass der finanzielle Druck steigt. Die öffentlichen Gesundheitsausgaben wachsen seit 1990 durchschnittlich um 5,2 Prozent pro Jahr und damit stärker als die Wirtschaftsleistung. Um die Kosten zu dämpfen, ohne die Leistungen kürzen zu müssen, will man die Effizienz steigern und Reibungsverluste loswerden.

Wie wird eingespart? Die Beteiligten vermeiden tunlichst das Wort "Einsparung" und reden lieber von "Kostendämpfung". Der Anstieg der Gesundheitsausgaben wird an das prognostizierte jährliche BIP-Wachstum gekoppelt. Die öffentlichen Gesundheitsausgaben sollen damit etwa im Jahr 2016 statt 26,85 nur noch 25,56 Mrd. Euro betragen. Die kumulierte Einsparung bis dahin ist mit 3,43 Mrd. Euro (2,058 Mrd. Euro für die Länder, 1,37 Mrd. Euro für die Sozialversicherung) angepeilt.

Wo entstehen Reibungsverluste? Derzeit fehlt die Absprache zwischen den großteils von den Ländern finanzierten Spitälern und dem niedergelassenen Bereich, für den die Sozialversicherungen zahlen. Der Effekt: Patienten werden hin und her geschoben, die Behandlung erfolgt oft nicht dort, wo sie am besten und günstigsten angeboten werden könnte.

Was bringt die Reform den Patienten? Das Leistungsangebot soll künftig am Bedarf der Patienten ausgerichtet werden. Das könnte etwa bedeuten, dass Ordinationen oder Gruppenpraxen länger offen haben, um die Spitalsambulanzen zu entlasten. Für die Patienten soll das kürzere Wege und weniger Herumsitzen im Wartezimmer bringen, für das Gesundheitssystem geringere Kosten.

Wie wird das umgesetzt? Kern der Reform ist ein sogenanntes "partnerschaftliches Zielsteuerungssystem", das eine bessere Abstimmung zwischen dem niedergelassenen und stationären Bereich garantieren soll. Bund, Länder und Sozialversicherung sollen dabei zusammenarbeiten und einander auch unterstützen, um die gemeinsam vereinbarten Versorgungs-, Qualitäts- und Finanzziele zu erreichen. Werden Ziele verfehlt, ist ein Sanktionsmechanismus vorgesehen. Bis 30. Juni 2013 muss ein erster Bundeszielsteuerungsvertrag vorliegen, auf Länderebene ist der 30. September der Stichtag.

Wie genau sieht der Nationalratsbeschluss aus? Festgelegt ist die Reform in zwei 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, wovon eine die Zielsteuerung, die andere die Finanzierung regelt. Mit dem Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz erfolgt die Übersetzung der von Bund, Ländern und Sozialversicherung vereinbarten Reform in Bundesrecht.

Werden Spitäler oder Arztpraxen zugesperrt? Die Verantwortlichen bestreiten das vehement. Vor allem der niedergelassene Bereich soll sogar ausgebaut werden, denn er arbeitet günstiger als die Spitäler, wird argumentiert. Auch Spitalsschließungen werden ausgeschlossen, nicht aber "Strukturoptimierungen". Aus Akutabteilungen könnten etwa Pflegestationen werden.

Warum war die Ärztekammer so vehement dagegen? Weil ihr Einfluss schwindet. Über die Reform verhandelten im Kern die "Zahler", also Krankenkassen, Länder und der Bund. Vor allem die niedergelassenen Ärzte sehen sich als Zentrum und Angelpunkt des Gesundheitssystems. Für die Reformer sind sie dagegen nur einer unter vielen "Gesundheitsdiensteanbietern".

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