Sonderfall Hausapotheken

Bunte Tabletten und Medikamente
Bunte Tabletten und MedikamenteErwin Wodicka - BilderBox.com
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Präzedenzfall Steiermark: Pro Gemeinde dürfen zwei Ärzte mit Hausapotheken weiterbestehen.

Wien/Graz/Pö. Es passierte am Freitag fast unbemerkt neben der Gesundheitsreform, die im Parlament beschlossen wurde: Auch für Hausapotheken sollen künftig neue Regeln gelten – jedenfalls für die steirischen. Auf Antrag von SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten beschloss der Nationalrat, dass es steirische Hausärzte mit Hausapotheken vorerst leichter haben sollen als andere in Österreich.

Und das geht so: Weil 2015 exakt 539 steirische Gemeinden zu 285 fusionieren werden, sollen dort auch zwei Hausärzte pro Kommune ihre Hausapotheken behalten dürfen. Derzeit gilt: Nur ein Hausarzt pro Gemeinde darf Gemeindearzt sein und als solcher eine Hausapotheke führen – es sei denn, es gibt eine öffentliche Apotheke in wenigen Kilometern Nähe. Weil aber viele der steirischen Neo-Gemeinden besonders groß sein werden und die Bevölkerung trotzdem optimal mit Medikamenten versorgt sein soll, wollten die Abgeordneten so wie Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) Zugeständnisse an die dortigen Ärzte machen. Die Lösung lautet, dass als Basis für die Zulassung von Hausapotheken nicht die neuen Gemeindestrukturen, sondern die bisherigen kleinen Gemeinden herangezogen werden. Das soll auch (Land-)Ärzten, für die die Hausapotheken mitunter deutliche Mehreinnahmen bedeuten, ihre Existenz sichern helfen.

Ärztekammer will „Totalreform“

Der Ärztekammer geht diese Regelung nicht weit genug: Notwendig wäre eine „Totalerneuerung“ des Apothekengesetzes für ganz Österreich, sagt Präsident Artur Wechselberger der „Presse“: Er fordert Lockerungen, sodass Haus- und öffentliche Apotheken leichter nebeneinander bestehen dürfen. Das wäre auch ein Vorteil für Patienten, die abends Medikamente brauchen: Darf der Arzt nur Rezepte ausstellen, müsste der Patient oft sehr weit bis zur nächsten Nachtapotheke fahren. Stöger sieht aktuell keinen Reparaturbedarf. Vorrang haben für ihn grundsätzlich öffentliche Apotheken, die ein breiteres Angebot hätten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2013)

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