Strassers Medienklage kostenpflichtig abgewiesen

Strassers Medienklage kostenfplichtig abgewiesen
Strassers Medienklage kostenfplichtig abgewiesen(c) Clemens Fabry
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Nächste Gerichts-Pleite für den Ex-Politiker: Die Unschuldsvermutung wurde durch die OÖN-Berichterstattung nicht verletzt, urteilt das Landesgericht Linz.

Der ehemalige EU-Parlemantarier und VP-Innenminister Ernst Strasser hat den nächsten Prozess verloren: Das Landesgericht Linz wies am Montag im vom Strasser angestrengten Prozess gegen die "Oberösterreichischen Nachrichten" im Zusammenhang mit der Lobbying-Affäre dessen Anträge kostenpflichtig ab. Strassers Anwalt hat volle Berufung angemeldet, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der ehemalige ÖVP-Politiker hat ursprünglich geklagt, weil er in zwei Artikeln der OÖN die Delikte der Rufschädigung und der üblen Nachrede erfüllt sah. Die Zeitung wollte den Wahrheitsbeweis antreten. Das Verfahren wurde mehrmals vertagt beziehungsweise verschoben. In der Zwischenzeit war Strasser im Jänner vom Wiener Straflandesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des OGH ist vermutlich nicht vor September zu erwarten.

Anträge abgeändert

Im Linzer Verfahren nach dem Mediengesetz hat der Rechtsvertreter von Strasser (der sich für sein Fernbleiben entschuldigen ließ), nun am Montag seine ursprünglichen Anträge abgeändert und den OÖN die Verletzung der Unschuldsvermutung in den beiden in der Printausgabe und im Internet veröffentlichten Artikeln vorgeworfen und eine angemessene Entschädigung verlangt. Das Gericht befand, dass trasser in den Artikeln nicht jene Bestechlichkeit für ein Verhalten in der Zukunft vorgeworfen wurde, für die er später in Wien - nicht rechtskräftig - verurteilt wurde, sondern es sei in die Berichten um die Nebenbeschäftigungen in der Vergangenheit gegangen.

Strasser war über zwei britische Enthüllungs-Journalisten gestolpert, die ihm unter der Vorgabe, sie wären Lobbyisten, die entgeltliche Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung entlockt haben sollen. Die sechs Besprechungen wurden in verdeckten Videoaufnahmen aufgezeichnet. Er soll für seine Dienste ein jährliches Honorar von 100.000 Euro gefordert haben. Der Ex-Innenminister hatte in seinem Strafverfahren behauptet, er habe die vorgeblichen Lobbyisten für Geheimagenten gehalten und sich nur deshalb zum Schein auf Gespräche mit diesen eingelassen, um sie bzw. ihre Hintermänner zu enttarnen.

(APA)

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