Strafrecht: SPÖ diskutiert Abschaffung von "Lebenslang"

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Der rote Justizsprecher Hannes Jarolim will Drogendelikte weitgehend entkriminalisieren. Die Geschworenengerichte sollen beibehalten werden. Justizministerinn Karl lehnt die Vorschläge ab.

Die SPÖ diskutiert ein neues Justizprogramm, das neben einigen Dauerbrennern auch eine Reihe von Tabubrüchen enthält. So sieht das am Dienstag von SP-Justizsprecher Hannes Jarolim vorgestellte "Zwischenergebnis" auch die Forderung nach dem Ende der lebenslangen Freiheitsstrafe und einer weitgehenden Entkriminalisierung von Drogendelikten vor. Jarolim selbst meinte dazu, dieser Punkt wäre in der Partei wohl erst "nach einem längeren Diskurs" mehrheitsfähig.

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer begründete die Forderung nach dem Ende von "Lebenslang" mit der dann weiterhin möglichen Sicherheitsverwahrung. In diesem Fall würde die maximale Haftdauer 20 Jahre betragen. Im Anschluss könnte bei entsprechender Gefährlichkeit des Täters ein bis zu lebenslanger Maßnahmenvollzug verhängt werden. Hier sollte aber deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um "geistig abnorme Rechtsbrecher" handelt, sondern um "psychisch Kranke". Auch das will die SPÖ gesetzlich klarstellen.

Jarolim will Drogendelikte entkriminalisieren

Weitgehend entkriminalisieren würde Jarolim Drogendelikte. Strafrechtlich verfolgt werden sollte nur noch "Suchtgifthandel in größerem Ausmaß" - also etwa der Handel mit großen Mengen sowie die Weitergabe von Drogen an Jugendliche - nicht aber der Erwerb und Besitz zum eigenen Gebrauch. Parallel zur strafrechtlichen Entkriminalisierung soll ein "gesundheitspolitisch ausgerichtetes Kontrollsystem" mit Verwaltungsstrafbestimmungen aufgezogen werden.

Die aktuelle Situation in der Drogenpolitik sei jedenfalls "unpraktikabel", so Jarolim und plädiert für eine "rationale Kriminalpolitik" in diesem Bereich. Hier werde man "an die Grenzen dessen gehen müssen, was heute akzeptabel ist", meint der SP-Justizsprecher. Jarolim glaubt, dies auch parteiintern durchbringen zu können: "Nach einem längeren Diskurs ist es mehrheitsfähig." An der zuletzt von der ÖVP infrage gestellten Substitutionstherapie würde er festhalten.

Gefordert wird von der SPÖ einmal mehr die Beibehaltung der Geschworenengerichte sowie die (derzeit nicht gegebene) Begründung ihrer Urteile. Außerdem plädiert die Partei für die Wiedereinführung der Jugendgerichte und für Jugendabteilungen in den Gefängnissen mit eigens geschultem Personal. "Das gesellschaftliche Ziel, Jugendliche zu resozialisieren, ist im bestehenden System nicht zu erreichen", kritisierte Jugendanwältin Pinterits schlechte Haftbedingungen und häufige Übergriffe auf Jugendliche.

Karl lehnt Vorschläge von Jarolim ab

VP-Justizministerin Beatrix Karl lehnte am Dienstag die Vorschläge von Jarolim in Sachen Lebenslang und Drogenpolitik ab. "Das geht in die falsche Richtung", sagte ihr Sprecher. Außerdem stehe Karl auf de Standpunkt, "dass sich Strafrecht nicht für den Wahlkampf eignet". Der schwarze Justizsprecher Michael Ikrath sah in den roten Vorschlägen zudem das "Eintrittsgeld der SPÖ in eine linkslinke Koalition mit den Grünen". BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz forderte, "dass es für verabscheuungswürdige Verbrechen weiter Lebenslang geben muss".

SP-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos stellte indes klar: "Es sind einige Punkte dabei, die in der Partei nicht konsensfähig wären." Und weiter: "Es gibt noch kein SP-Justizprogramm, das fertig zur Präsentation wäre." Jarolim "hat natürlich das Recht, als Justizsprecher seine Überlegungen kund zu tun, aber das ist nicht Parteilinie".

Lebenslang

Lebenslange Haft wird in Österreich meist nur verhängt, wenn ein Täter wegen Mordes verurteilt wird. Derzeit sitzen nach Angaben der Strafvollzugsdirektion 149 zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter in heimischen Gefängnissen ein. Das nach der Höchststrafe höchstmögliche zeitlich begrenzte Strafmaß in Österreich beträgt 20 Jahre.

Neben Mord gibt es die höchste Strafdrohung unter andrem noch bei schweren Raub mit Todesfolge, erpresserischer Entführung mit Todesfolge, Vergewaltigungen und schweren sexuellen Missbrauch eines Unmündigen, jeweils mit Todesfolge.

(APA)

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