Karl zur Affäre Lausch: „Fehler nicht zu rechtfertigen“

Christian Lausch
Christian Lausch(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Beim Vorwurf gegen einen FPÖ-Abgeordneten, eine Mitarbeiterin sexuell belästigt zu haben, gesteht die Justizministerin Fehler der Disziplinarkommission ein. Das Kabinett habe aber keinen Einfluss genommen.

Wien. Im Fall des FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch, dem sexuelle Übergriffe gegen Mitarbeiterinnen der Justizwache vorgeworfen werden, widerspricht Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) dem Abgeordneten – und kritisiert indirekt das Kabinett ihrer Vorvorgängerin.

Die FPÖ hatte die im März aufgetauchten Vorwürfe gegen Lausch zurückgewiesen: Dieser habe in einem Disziplinarverfahren im Jahr 2005 sämtliche Vorwürfe widerlegen können, so die Argumentation der Freiheitlichen.

Dies weist Karl nun in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Albert Steinhauser zurück: Das Disziplinarverfahren sei wegen Verjährung eingestellt worden, eine inhaltliche Prüfung der Anschuldigungen habe damit nicht erfolgen können. Die Verjährung kommentiert Karl mit Unverständnis: Der Disziplinarkommission sei „bedauerlicherweise“ ein Fehler passiert, dieser sei aber „trotz hoher Arbeitsbelastung und komplexer Rechtslage nicht zu rechtfertigen“. Auch bezüglich der Vorgangsweise des Kabinetts der damaligen Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) geht Karl auf kritische Distanz. Zwar findet sie es richtig, dass sich die Ministerin über wesentliche Vorgänge im Kabinett informiert. Dass dabei aber auch der Personalakt der Anzeigerin angefordert wurde, hält Karl „persönlich grundsätzlich nicht für erforderlich, wenngleich es im konkreten Einzelfall Gründe dafür geben mag“.

Die Grünen hatten gemutmaßt, dass das Ministerkabinett Einfluss auf das Disziplinarverfahren genommen habe. Dem widerspricht Karl allerdings.

Die Vorgeschichte: Eine Mitarbeiterin der Justizwache hatte im Jahr 2005 dem freiheitlichen Personalvertreter Lausch vorgeworfen, ihr an den Hintern gefasst und sie per E-Mail sexuell belästigt zu haben. Strafrechtlich relevant sind die Vorwürfe nicht, wohl aber hätte es disziplinarrechtliche Konsequenzen geben müssen, wenn die Anschuldigungen zutreffen. Durch die Verjährung bleibt die Angelegenheit für den Abgeordneten jedenfalls ohne Folgen. Nicht jedoch für die Anzeigerin. Sie und drei weitere angeblich Betroffene sind inzwischen entweder aus dem Justizdienst ausgetreten oder wurden versetzt, wie Karl bestätigt.

Grüne fordern Rücktritt

Für den grünen Justizsprecher Albert Steinhauser ist mit Karls Anfragebeantwortung klar: Alle Behauptungen der FPÖ seien widerlegt, die Freiheitlichen hätten schlicht die Unwahrheit gesagt. „Damit bleibt unsere Rücktrittsaufforderung gegen Lausch weiter aufrecht“, so Steinhauser zur „Presse“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2013)

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