Telekom: Das große Zittern am Ende

APA/ROBERT JAEGER
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Prozess. Finale im Untreueverfahren um illegale Finanzierung des BZÖs: Die Angeklagtenriege um Rudolf Fischer und Peter Hochegger blieb bei „nicht schuldig“.

Wien. Wie funktioniert korrekte Parteienfinanzierung? Dies dürfte vielen Betroffenen bis heute nicht klar sein, wie der Streit um die aus dem SPÖ-Parlamentsklubbudget (und nicht aus der Parteikassa) erfolgte Bezahlung von Wahlplakaten zeigt. Ältere, gänzlich aus dem Ruder gelaufene Formen der (mutmaßlich illegalen) Parteienfinanzierung wurden nun – seit 18. Juli – im Straflandesgericht Wien abgehandelt – im Untreueprozess um Telekom-Geld. Am Freitag ging die wegen der zeitlichen Nähe zum aktuellen Wahlkampf viel beachtete Verhandlung in das Finale.

Die Tatzeit, um die es ging, war ebenfalls Wahlkampfzeit, nämlich Herbst 2006; Alfred Gusenbauer wurde infolge dieses Urnengangs Kanzler. Knapp eine Million Euro flossen damals in Richtung BZÖ. Absender war die teilstaatliche Telekom Austria (TA). Zwischengeschaltet waren Werbeagenturen, die so taten, als würden sie für die TA arbeiten und dann dem Konzern Scheinrechnungen schickten. Für „Leistungen“, deren Definition sich die TA selbst ausdachte und den Agenturen vorgab. „Leistungen“, die nie erbracht wurden. Zum Beispiel: „Unterstützung bei der Erweiterung der Marke Telekom im Zuge der Umstrukturierung und Evaluierung der Auswirkungen auf die bestehende Marketingstrategie.“ Vielmehr landete das von der TA auf die Reise geschickte Geld im BZÖ-Wahlkampf. Untreue zulasten der (nichts ahnenden) Telekom-Aktionäre nennt dies Staatsanwalt Hannes Wandl.

Die TA – aus ihren früheren Reihen ist nun Ex-Vorstand Rudolf Fischer angeklagt – soll für ihre Finanzspritze von der Politik eine für sie finanziell günstige Telefonzellenverordnung (Universaldienstverordnung) bekommen haben.

Der Buchsachverständige Matthias Kopetzky (sein in einem anderen Telekom-Strafverfahren fertiggestelltes, der „Presse“ vorliegendes Gutachten hatte im laufenden Wahlkampf bereits für erhebliche Nervosität bei ÖVP und SPÖ gesorgt) meinte Freitagnachmittag: Der Eindruck, dass es sich um eine Finanzierung des BZÖ-Bundeswahlkampfs gehandelt habe, sei „ein sich sehr aufdrängender“.

Ein Urteil wurde bereits gefällt

Fächert man die insgesamt geflossenen Gelder, 960.000 Euro, auf, so sticht eine Summe von 240.000 Euro für den letztlich abgebrochenen Vorzugsstimmenwahlkampf der seinerzeitigen BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger heraus. Diesen Wahlkampf betreute die Werberin Tina H. Und diese wiederum ist die einzige der ursprünglich siebenköpfigen Angeklagtenriege, die bereits (wenn auch noch nicht rechtskräftig) zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.

Tina H. hatte im Gegensatz zu den anderen Angeklagten und im Hinblick auf eine von ihr versendete Scheinrechnung einen Beitrag zur Untreue der Telekom zugegeben. Mit den ihr von der TA übermittelten 240.000 Euro konnte H. damals nicht lange arbeiten, denn als Gastinger sich im Wahlkampffinale zurückzog, musste H. den Großteil des Gelds an eine andere BZÖ-nahe Agentur weiterleiten.

Apropos Gastinger: Die Ex-Ministerin sagte am Freitag als Zeugin aus. Dass die TA die Vorzugsstimmenkampagne bezahlte, will Gastinger nicht gewusst haben. „Ich habe gedacht, das hat das BZÖ gezahlt“, sagte Gastinger.

Der nunmehrige Prozess gegen Fischer, den Lobbyisten Peter Hochegger, Tirols Ex-BZÖ-Mandatar Klaus Wittauer, den Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher (bei ihm lautet die Anklage auf Geldwäscherei, bei allen anderen auf Untreue), den Werber Kurt S. und den Ex-Gastinger-Sprecher Christoph Pöchinger ist die dritte Verhandlung um Telekom-Geld. Fischer wurde zweimal – jeweils nicht rechtskräftig – verurteilt (Aktienaffäre, Causa Rumpold). Auch der einstige FPÖ-Weber Gernot Rumpold hat bereits eine Strafe, drei Jahre Haft (nicht rechtskräftig), erhalten.

Auf die hier vorgeworfene Form der Untreue stehen bis zu zehn Jahre Haft. Insofern herrschte bis zuletzt das große Zittern bei den Angeklagten, die sich durchwegs „nicht schuldig“ bekannten. Die Urteile standen noch aus.

Verfahrens-Chronologie

Das aktuelle Verfahren wird justizintern verwirrenderweise TelekomIV genannt, obgleich erst zwei andere Verhandlungen (Aktienaffäre, Causa Rumpold) stattfanden. Grund: Ein weiteres, drittes Verfahren gegen einen Ex-Marketing-Manager der Telekom wurde schon früher vorbereitet, allerdings noch nicht verhandelt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.09.2013)

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