Anklage gegen Dörfler und Co.

Dörfler, Werbebroschüre, FPÖ, Kärnten
Dörfler, Werbebroschüre, FPÖ, Kärnten(c) APA/FERDINAND HAFNER (FERDINAND HAFNER)
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Der frühere Kärntner Landeshauptmann muss gemeinsam mit drei weiteren FPÖ/BZÖ-Spitzenfunktionären auf die Anklagebank. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Wien/Klagenfurt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag einen Exklusivbericht der „Presse“ vom Dienstag: Die frühere Führungsspitze der Kärntner Freiheitlichen muss auf die Anklagebank. Unter dem Verdacht der Untreue stehen: der frühere Landeshauptmann und derzeitige Bundesrat Gerhard Dörfler, der frühere Parteichef und Landesrat Uwe Scheuch, Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig und der frühere Pressesprecher und Abgeordnete Stefan Petzner.

Der Anlassfall liegt schon vier Jahre zurück, als die inzwischen zur FPÖ gewechselten Kärntner Freiheitlichen noch Teil des BZÖ waren: Im Landtagswahlkampf 2009 wurde auf Kosten einer Landesgesellschaft eine Werbebroschüre für den Wirtschaftsstandort Kärnten verschickt, die der Wahlkampfbroschüre für das BZÖ frappant ähnelte. Laut Staatsanwaltschaft ist dem Land Kärnten dadurch ein Schaden von 219.000Euro entstanden. Angeklagt werden nicht nur die vier Politiker, sondern auch zwei Geschäftsführer der Landesgesellschaft.

Anklage wegen Korruption

Überraschend ist ein zweiter Anklagepunkt der „Vorteilsnahme“ gegen Dörfler: Der damalige Verkehrsreferent soll im Jahr 2004 im Zusammenhang mit der Sanierung des Loibltunnels (ein Karawankentunnel auf der Strecke zwischen Klagenfurt und Laibach) vom Bestbieter 12.000 Euro verlangt haben, mit der Erklärung, er erwarte dies als Sponsorbeitrag für die Verkehrssicherheit.

Über die Anklage entscheidet ein Schöffensenat, den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Das Verfahren ist ein wesentlicher Schritt in der juristischen Aufarbeitung der Ära Haider in Kärnten. Uwe Scheuch ist in einem anderen Verfahren – es ging um den Verkauf von Staatsbürgerschaften – bereits rechtskräftig wegen Korruption verurteilt. Erstinstanzliche Urteile gibt es in der Birnbacher-Affäre (sechs Millionen Euro Honorar für ein dünnes Gutachten), wobei auch in diesem Verfahren noch Ermittlungen gegen Scheuch und Dobernig laufen, die einen Anteil für die Freiheitliche Partei verlangt haben sollen. Und auch in der Connect-Affäre – Firmen, die Landesaufträge erhielten, zahlten an eine FPÖ-Agentur – laufen noch die Ermittlungen.

Dörfler wollte sich am Dienstag ebenso wie seine Mitangeklagten nicht äußern, sein Anwalt Manfred Ainedter erklärte aber, man werde um einen Freispruch kämpfen. Gerechnet habe man mit einer Einstellung des Verfahrens.

Vorerst keine Konsequenzen

Überrascht zeigte sich Ainedter über die Anklageerhebung in der Causa Loibltunnel. „Diese Anklage gründet auf die Aussage eines einzigen Zeugen“, so der Rechtsanwalt. Eine nähere Einschätzung wagte er vorerst nicht. „Ich muss die Anklage jetzt in aller Ruhe studieren.“

Politische Konsequenzen für Dörfler wird es vorerst nicht geben. Landesparteichef Harald Ragger verwies am Dienstag auf den Ehrenkodex der FPÖ, wonach das Mandat erst nach einer erstinstanzlichen Verurteilung zurückzulegen ist. Ein Parteiausschluss werde erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung in Erwägung gezogen.

Die anderen Angeklagten sind ohnehin schon aus der Politik ausgeschieden: Uwe Scheuch räumte nach der rechtskräftigen Verurteilung das Feld. Harald Dobernig musste nach der verlorenen Landtagswahl am 3.März nicht nur als Landesrat, sondern auch als Abgeordneter gehen. Zwar wollte er ebenso wie Dörfler sein Landtagsmandat behalten und provozierte beinahe eine Spaltung des FPÖ-Klubs, wurde dann aber von der Bundespartei mit finanziellen Zugeständnissen von einem Rückzug überzeugt. Und für Stefan Petzner ist die Politik seit der Nationalratswahl Vergangenheit: Das BZÖ hat nicht nur den Wiedereinzug in das Parlament verpasst, sondern auch seinen Kurzzeit-Parteichef Petzner ausgeschlossen. (maf/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.11.2013)

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