Medien dürfen Stronach "verwirrten Opa" nennen

Medien duerfen Stronach verwirrten
Medien duerfen Stronach verwirrten(c) APA (HANS KLAUS TECHT)
  • Drucken

Eine Leserin kritisierte die Bezeichnung. Der Presserat wies die Beschwerde ab, immerhin argumentiere der Parteigründer "nicht immer stringent".

Nach dem geschlagenen Nationalrats-Wahlkampf sind beim Presserat Leserbeschwerden eingegangen. Ihr Inhalt: Kritik an vermeintlich beleidigenden Bezeichnungen von Politikern. Am Mittwoch veröffentlichte der Rat nun drei Schreiben, betonte aber, dass sich der Senat 2 des Presserats gegen die Aufnahme von Verfahren entschieden habe. Denn Personen, die am politischen Leben teilnehmen, müssten "mehr Kritik und Polemik aushalten" als Durchschnittsbürger.

So darf etwa Frank Stronach als "verwirrter Opa" bezeichnet werden. Eine Leserin hatte diese Charakterisierung, die im September in einem Kommentar auf DerStandard.at vorkam, beanstandet. Sie ortete darin eine Herabwürdigung des Alters des Parteigründers. Der Senat indes wertete die Bezeichnung nicht als verletzend. "Dass die Autorin des Kommentars Frank Stronach bei einem Auftritt in einer Fernsehdiskussion als verwirrt empfand, ist ihr persönlicher Eindruck." Solche subjektiven Wertungen seien typisch für Kommentare, "bei denen die Meinungsfreiheit besonders weit reicht und auch Standpunkte vertreten werden können, die mitunter sogar verstören oder schockieren".

Außerdem liege ein "Tatsachensubstrat" vor: "Dem Senat ist aus eigener Wahrnehmung bekannt, dass Frank Stronach nicht immer stringent argumentiert."

Stronach, eine "Lachnummer"

Dass das Magazin "Profil" Stronach auf einem September-Cover als "Lachnummer" bezeichnete, ist für den Presserat ebenfalls in Ordnung. Ein Leser hatte hier Diskriminierung geortet. "Lachnummer" sei eine Wertung, so der Senat, die durch die darunter angeführten Punkte - "absurde Fernsehauftritte, skurrile Forderungen, Absturz in den Umfragen" - untermauert werde. Auch hier knüpften die Senatsmitglieder an eigene Erfahrungen an: "Diese Wertung ist nicht völlig von der Hand zu weisen, zumal dem Senat aus eigener Wahrnehmung bekannt ist, dass einige Forderungen Frank Stronachs höchst ungewöhnlich sind." Daher liege das Cover "innerhalb des Rahmens der an einem Politiker erlaubten Kritik".

Schließlich hielt der Presserat fest, dass man ÖVP-Obmann Michael Spindelegger "Spindi" nennen darf. Das hatte etwa die Tageszeitung "Österreich" getan, was ein Leser als "Herabwürdigung" des Vizekanzlers empfand. Der Senat dagegen sah keine Beleidigung und hielt außerdem fest, "dass dieser Spitzname auch in ÖVP-Kreisen verwendet wird und möglicherweise ein Versuch ist, bei den Wählern volksnäher zu wirken".

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.