"Rechtsstaatliche Bedenken": Betriebsrat wehrt sich

(c) Michaela Bruckberger
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Der Betriebsrat der Nationalbank kritisiert das Vorhaben der Regierung, Luxuspensionen zu kürzen. Man könne eine "Billa-Verkäuferin" nicht mit dem Generaldirektor einer Notenbank vergleichen.

Die Regierung hat die Kürzung von Sonderpensionen in die Wege geleitet. Konkreten Regelungen für eine Verfassungsbestimmung sollen bis Ende Jänner vom Parlament ausgearbeitet werden. Der Betriebsrat der Oesterreichischen Nationalbank läuft aber Sturm gegen das rot-schwarze Ansinnen. Denn seit Jahresanfang gilt bei der Bank ein Pensionssicherungsbeitrag von 3,0 Prozent (bzw. 3,3 Prozent für Pensionisten). Gegen diese Vorgabe des letzten Sparpakets der Regierung haben rund 1400 aktive und frühere Mitarbeiter geklagt - eine Möglichkeit, die im Fall eines Verfassungsgesetzes womöglich nicht mehr gegeben wäre. Zentralbetriebsrat Robert Kocmich hegt daher "massive rechtsstaatliche Bedenken".

"Es ist klar, dass man eine 30.000 Euro-Pension kaum verstehen kann, wenn man jeden Tag 'ums Überleben kämpft'", so der Betriebsrat, aber man könne den Generaldirektor einer Notenbank, unter dessen Ägide acht Milliarden Euro Gewinn abgeliefert worden seien, eben nicht mit einer "Billa-Verkäuferin" vergleichen. Außerdem verwies er darauf, dass der Staat zum Pensionssystem der Nationalbank nichts zuschießen müsse und man sich das Pensionssystem immer "selbst finanziert" habe. Für neu Eintretende gebe es zudem seit 1998 kein Sonderpensionsrecht mehr.

Die durchschnittliche Pensionshöhe beträgt laut Kocmich rund 4500 Euro monatlich. Daher würden die Kürzungen die Masse der Kollegen "nicht extrem treffen". Seinen Angaben zufolge sind etwa 450 Mitarbeiter im alten Dienstrecht, etwa 300 im neuen.

Verluste von mehreren tausend Euro möglich

Neben Verlusten für Nationalbank-Mitarbeiter, könnten auch einzelnen Pensionisten Verluste von mehreren Tausend Euro im Monat entstehen. Dies kommt daher, dass bei den höchsten Pensionsteilen bis zu 25 Prozent als Sicherungsbeitrag einbehalten werden können. Ein Beispiel: Bezieht ein "Luxuspensionist" einen Ruhensbezug von 30.000 Euro, werden künftig gut 5300 Euro einbehalten. Noch höhere Einschnitte hat man vermieden, da sonst erfolgsversprechende Klagen beim Europäischen Gerichtshof drohen könnten. Mit der jetzt angedachten Regelung sieht man sich in der Regierung auf der sicheren Seite.

Als mögliche Betroffene ausgemacht hat das Sozialministerium 3000 bis 5000 Personen, die über Sonderpensionen verfügen, die mehr als 4350 Euro betragen. Allzu groß wird die Wirkung auf das Budget nicht sein. Man rechnet mit Einnahmen von 50 Millionen über fünf Jahre gerechnet.

Sonderpensionen neu

Die Regierung zielt mit der Kürzung von Sonderpensionen vorrangig auf die Nationalbank ab, wurde doch jüngst bekannt, dass deren Ex-Präsident Adolf Wala mehr als 30.000 Euro an Ruhensbezügen kassiert. Ebenfalls explizit im Regierungsantrag angesprochen werden die Sozialversicherungen und Ex-Politiker mit einer alten Politikerpension. Ferner einbezogen werden könnten z.B. ORF und Kammern. Die anderen Gebietskörperschaften werden "angehalten", im Rahmen ihrer Zuständigkeiten analoge Regelungen zu etablieren.

Das Grund-Modell, das etwa bei der OeNB zum Einsatz kommen soll, sieht folgendermaßen aus: Für Pensionsteile, die zwischen der Höchstbeitragsgrundlage (2014: 4530 Euro) und 150 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (knapp 6800 Euro) liegen, ist ein Sicherungsbeitrag von fünf Prozent zu entrichten. Für den nächsten Pensionsanteil - jenen bis 200 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (9060 Euro) - beträgt der Sicherungsbeitrag schon zehn Prozent. Die nächste Etappe bis zu 300 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (13.590 Euro) wird mit einem Beitrag von 20 Prozent versehen. Pensionsteile, die darüber liegen, kriegen einen "Bußsatz" von 25 Prozent.

Ein echtes Limit soll es für bereits in Pension befindliche Bezieher von Sonderruhensbezügen nicht geben, allerdings für jene, die noch aktiv sind und später Anspruch auf eine "Luxuspension" hätten. Diese neue Höchstpension wird mit dem Bezug der Nationalratspräsidentin festgesetzt und liegt bei gut 17.000 Euro.

Bei der Sozialversicherung sind noch einige Zusatzregelungen geplant. So soll für Aktive der zusätzliche Pensionsbetrag für Teile über der Höchstbeitragsgrundlage von 10,5 um mindestens zwei Prozent angehoben werden - für Teile über dem Zweifachen der Höchstbeitragsgrundlage soll die Aufstockung vier Prozent betragen. Bei den Pensionisten wiederum ist vorgesehen, den Sicherungsbeitrag für Pensionsteile über 70 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage von sechs auf neun Prozent zu erhöhen.

(APA)

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