Entscheidung in der Causa Strasser: Haft oder Fußfessel?

Entscheidung in der Causa Strasser: Haft oder Fußfessel?
Entscheidung in der Causa Strasser: Haft oder Fußfessel? Clemens Fabry
  • Drucken

Der frühere Minister war im Jänner in erster Instanz wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Für Ex-Innenminister Ernst Strasser entscheidet sich am Dienstag, ob er wegen der "Lobbyistenaffäre" in Haft muss oder doch mit der Fußfessel davon kommt. Er war im Jänner am Straflandesgericht in erster Instanz wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Strasser legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, darüber entscheidet nun der Oberste Gerichtshof.

Zuständig ist der im Frühjahr 2012 eingerichtete Fachsenat für Strafsachen wegen Verletzung der Amtspflicht und Korruption unter Vorsitz des OGH-Präsidenten Eckart Ratz. Er wird sein Urteil genau ein Jahr nach dem Start des Strasser-Verfahrens in erster Instanz fällen.

Sollte der OGH der Empfehlung der Generalprokuratur folgen, die Strafe zu reduzieren, könnte dem früheren ÖVP-Politiker das Gefängnis erspart bleiben. Bei unter vier Jahren Haft kann ein Teil bedingt verhängt werden - und bleibt wenig als ein Jahr unbedingt übrig, kann Strasser die Fußfessel beantragen. Zum Verhängnis wurden dem damaligen ÖVP-EU-Abgeordneten heimlich mitgefilmte Gespräche mit zwei britischen Undercover-Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben. Sie boten ihm 100.000 Euro für die Einflussnahme auf EU-Gesetze und Strasser versuchte, zwei Abänderungsanträge in der EVP-Fraktion einzubringen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.