"Marokkanerdiebe": Urteil gegen Ex-FP-Politiker aufgehoben

"Marokkanerdiebe": Urteil gegen Ex-FP-Politiker aufgehoben(c) APA
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Tirol. Der Prozess gegen den ehemligen FP-Spitzenkandidaten Penz wegen Verhetzung muss wiederholt werden.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Donnerstag das Urteil gegen den Hotelier und ehemaligen Spitzenkandidaten der FPÖ bei der Innsbrucker Gemeinderatswahl 2012, August Penz, wegen Nichtigkeit aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen.

Penz war Anfang Februar vom Innsbrucker Landesgericht wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt worden. Grund waren FP-Plakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" bei der Gemeinderatswahl Mitte April 2012. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, auf über 230 Plakatständern seien "Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und verächtlich gemacht zu haben".

"Wesentliche Mängel" in der Urteilsbegründung

Der Anwalt des mittlerweile aus der FPÖ ausgetretenen Hoteliers, Hermann Holzmann, sagte, dass das OLG "wesentliche Mängel" in der Begründung des Urteils durch das Erstgericht festgestellt habe. So sei etwa die subjektive Tatseite nur unzureichend überprüft worden. Zudem müsse bei der Neuauflage des Prozesses vor dem Landesgericht nunmehr überprüft werden, ob Penz die Menschenwürde des marokkanischen Volkes wirklich verletzt habe bzw. ob er diese verletzen wollte.

Der neue Prozess am Innsbrucker Landesgericht werde voraussichtlich im Februar oder März 2014 stattfinden, sagte Holzmann. Er gehe dann von einem Freispruch aus.

Penz hat stets betont, dass er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Auf sein Mandat verzichtete er wenige Wochen nach der Wahl; später trat er aus der FPÖ aus.

(APA)

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