Der Steuerberater hatte beim Verkauf der Hypo ein Millionenhonorar kassiert. Das Geld sollte teilweise an BZÖ und ÖVP fließen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet am 11. März über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen zu den erstinstanzlichen Urteilen in der Causa Birnbacher. Die Angeklagten - die früheren Kärntner Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, Ex-ÖVP-Landesrat Josef Martinz sowie Steuerberater Dietrich Birnbacher - waren 2012 der Untreue schuldig gesprochen worden.
Das Gericht in Klagenfurt hatte es als erwiesen angesehen, dass Martinz - gemeinsam mit Ex-Landeshauptmann Jörg Haider - den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher dazu benutzen wollte, beim Verkauf der Hypo-Anteile des Landes an die BayernLB Millionen für die eigenen Parteien abzuzweigen. Ein Schaden von 5,7 Millionen Euro wurde laut Urteil der Bank zugefügt. Ein Gutachter hatte Birnbachers Expertise im Zuge des Bankverkaufs mit maximal 300.000 Euro bewertet, kassiert hatte er aber sechs Millionen Euro. Ursprünglich hätte er sogar zwölf Millionen Euro bekommen sollen.
Richter Manfred Herrenhofer verurteilte Martinz zu fünfeinhalb Jahren Haft, die Mitangeklagten Megymorez und Xander erhielten drei bzw. zwei Jahre. Birnbacher, als einziger der Riege geständig, wurde zu drei Jahren, zwei davon allerdings auf Bewährung, verurteilt.
Martinz, Megymorez und Xander brachten Nichtigkeitsbeschwerden gegen die Schuldsprüche ein. Von allen vier Angeklagten wie auch von der Staatsanwaltschaft liegen Berufungen gegen die Strafaussprüche vor. Die Höchstrichter werden in einer öffentlichen Verhandlung ab 10 Uhr im Großen Saal im zweiten Stock des Justizpalasts über die Rechtsmittel entscheiden, teilte der OGH am Freitag online mit.
Ex-Bankenchef Kulterer dürfte seine Strafe nach Ostern antreten. Kärntens früherer ÖVP-Chef Martinz, Steuerberater Birnbacher und Ex-Vorstand Megymorez halten sich bedeckt.