Salzburg: Unstimmigkeiten bei Stronach-Kandidatur?

Salzburg: Unstimmigkeiten bei Stronach-Kandidatur?
Salzburg: Unstimmigkeiten bei Stronach-Kandidatur?APA/FRANZ NEUMAYR
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Bei den Unterstützungserklärungen für die Landtagswahl 2013 soll auf ein Formular vergessen worden sein.

Einem "News"-Bericht zufolge gibt es Hinweise auf Unstimmigkeiten bei den Unterstützungserklärungen für das Team Stronach für die Salzburger Landtagswahl 2013. Es soll demnach auf ein zweites Formular vergessen worden sein, in dem die jeweilige Gemeinde bestätigen muss, dass der Unterstützer in der Wählerevidenz eingetragen ist.

Das Magazin beruft sich in seiner aktuellen Ausgabe auf eine nicht namentlich genannte Person, die angeblich eine Unterstützungserklärung für das Team Stronach abgegeben hat, dabei aber nur eine einzige Unterschrift geleistet habe. Ein Ansuchen an die Gemeinde sei aber nicht ausgefüllt worden.

Laut "News" liegen Unterlagen vor, die darauf hindeuten würden, dass Unterstützungserklärungen mit der Aufschrift: "Gilt gleichzeitig als Ansuchen an die Gemeinde um nachstehende Bestätigung" versehen wurden. "Sollte dies erst nach der notariellen Beglaubigung - etwa mit einem Stempel - angebracht worden sein, ist Feuer am Dach" heißt es in dem "News"-Bericht. Die Auskunftsperson habe erklärt, auf ihrer Unterstützungserklärung hätte es zur Zeit ihrer Unterschrift keinen solchen Vermerk gegeben.

Der Landesobmann des Team Stronach Salzburg, Helmut Naderer, erklärte am Mittwoch, dass er über einen möglichen Formfehler nichts wisse. Er sowie der Salzburger Landesrat des Teams Stronach, Hans Mayr, sowie der Landtagsabgeordnete Otto Konrad seien erst später zum Team Stronach gestoßen. "Ich war damals nicht in Amt und Würden. Zu uns ist gesagt worden, 'es passt alles'. Damals war Alexandra Marx Landesgeschäftsführerin und Erich Tadler Landesobmann." Falls es aber tatsächlich zu Unstimmigkeiten gekommen sei, "bin ich für volle Transparenz und Aufklärung", versprach Naderer.

Wahlanfechtung nicht mehr möglich

Der Wahlakt könnte allerdings nicht mehr geöffnet werden, verwies Naderer auf eine Aussage der Landeswahlbehörde. Deren Leiter, Michael Bergmüller, sagte:"Die Wahlanfechtung ist nur innerhalb von vier Wochen nach der Kundmachung des Wahlergebnisses möglich." Innerhalb dieser Frist sei aber kein Einspruch eingelangt. Über mögliche Unstimmigkeiten wisse er nichts, konstatierte Bergmüller. Die Gemeinden seien zuständig für die Ausstellung der Bestätigungen der Unterstützungserklärungen. Diese werden dann beim Büro der Landeswahlbehörde eingereicht und seien dann Teil des Wahlaktes.

Der ehemalige Landesobmann des Team Stronach, Erich Tadler, konnte die kolportierten Unstimmigkeiten bei den Unterstützungserklärungen "weder bestätigen noch negieren." Es habe damals "gewisse Gerüchte gegeben, die ich nicht ernst genommen habe". Er sei jedenfalls für eine lückenlose Aufklärung. "Sollte wirklich etwas dran sein, dann ist das demokratiepolitisch bedenklich, dann wünsche ich mir Neuwahlen", so Tadler.

(APA)

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