Paintball-Affäre: Stadler wegen Nötigung vor Gericht

Die Presse
  • Drucken

Der EU-Abgeordnete rechnet mit einem Freispruch und will an der Verhandlung am Montag nicht teilnehmen. Ihm droht die polizeiliche Vorführung.

Der fraktionslose EU-Abgeordnete Ewald Stadler ist wegen versuchter Nötigung und falscher Beweisaussage angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft brachte den Strafantrag bereits im Herbst 2013 ein, wie der "Falter" berichtet. Der vorgesehene Verhandlungstermin am kommenden Montag wackelt jedoch.

Hintergrund der Anklage ist die so genannte Paintball-Affäre: Jugendfotos von FP-Obmann Heinz-Christian Strache wurden veröffentlicht, die ihn bei an Wehrsportübungen erinnernden "Waldspielen" mit Rechtsradikalen zeigten. Nach Darstellung der FPÖ soll Stadler im Dezember 2006 versucht haben, Strache mit der Androhung der Veröffentlichung der Fotos unter Druck zu setzen und Zugeständnisse im Streit um die Finanzierung der Freiheitlichen Parteiakademie zu erzielen. Strache betrieb damals die parteiinterne Entmachtung Stadlers, indem er der von seinem Widersacher geleiteten Freiheitliche Akademie die staatlichen Fördergelder entzog und die Mittel auf das neu gegründete Freiheitliche Bildungsinstitut übertrug.

Die Staatsanwaltschaft wirft Stadler nun in diesem Zusammenhang Nötigung und falsche Zeugenaussage in einem in der Causa durchgeführten Medienprozess vor. Stadler habe Strache dabei nicht unmittelbar unter Druck gesetzt, sondern das Delikt sozusagen "über Umwege" begangen.  Unmittelbarer Ansprechpartner des nunmehrigen EU-Mandatars war laut Strafantrag nämlich der Freiheitliche Wiener Landtagsabgeordnete und Strache-Vertraute Johann Gudenus. Diesem soll Stadler zu verstehen gegeben haben, Strache möge dafür sorgen, dass das Bundeskanzleramt die Publizistikförderung nicht dem neuen Freiheitlichen Bildungsinstitut, sondern weiterhin der Freiheitlichen Akademie überweist.

Stadler droht polizeiliche Vorführung

Stadler weist die Vorwürfe zurück und wirft Strache seinerseits vor, ihn unter Druck gesetzt zu haben. Außerdem hielt er am Dienstag fest: "Es ist ein uralter Hut, der auf einer Intrige der FPÖ beruht. Ich rechne fix mit einem Freispruch."

Für den Verhandlungstermin am kommenden Montag hat sich Stadler nach eigenen Angaben entschuldigen lassen, weil an diesem Tag eine Plenarsitzung des EU-Parlaments in Straßburg stattfindet. "Ohne mich werden sie nicht verhandeln können", so Stadler. Das Wiener Straflandesgericht akzeptiert die Vertagungsbitte allerdings nicht und bestand am Dienstag auf den 24. Februar. Sollte Stadler zu seinem Prozess nicht erschienen, droht ihm die polizeiliche Vorführung.

Der Hinweis auf die Plenarsitzung sei "keine ausreichende Entschuldigung", sagte Gerichtssprecher Andreas Hautz. Der Politiker habe schon vor mehreren Wochen vom Verhandlungstermin erfahren und diesem nicht widersprochen. Stadlers Vertagungsbitte sei erst am 12. Februar bei Gericht eingegangen.

Keine Verhandlung in Abwesenheit

In Abwesenheit kann gegen Stadler jedenfalls nicht verhandelt werden. Da ihm von der Staatsanwaltschaft eine schwere Nötigung vorgeworfen wird, liegt ein Verbrechen und kein bloßes Vergehen vor. In diesem Fall ist in der Hauptverhandlung die Teilnahme des Angeklagten zwingend erforderlich.

In dem Verfahren sind neben Strache auch Gudenus und der ehemalige Wiener FPÖ-Obmann Hilmar Kabas als Zeugen geladen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.