Frau sollte Vater sein: Lesbisches Paar klagt

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Standesamt verweigerte eine korrekte Geburtsurkunde. Laut Standesamt ist es nicht möglich, beide Partnerinnen als Mutter einzutragen.

Wien. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erlaubte Österreich im Vorjahr gleichgeschlechtlichen Paaren die Stiefkindadoption. Ein Partner darf also das leibliche Kind des anderen adoptieren. In der Praxis aber gibt es noch Hürden dafür, wie nun ein Fall zeigt.

Ein Wiener Standesamt verweigerte zwei Frauen die korrekte Geburtsurkunde für das Kind, obwohl die Adoption bereits gerichtlich bewilligt worden war. Laut Standesamt ist es nicht möglich, beide Partnerinnen als Mutter einzutragen. Grund: Solche Formulare habe man nicht im Amt. Man bot nur an, die zweite Frau als Vater einzutragen – was diese ablehnte. Anwalt Helmut Graupner, der die Frauen vertritt, will den Fall vor das Wiener Verwaltungsgericht bringen. Er ortet zwei Fehler: Zum einen habe die Innenministerin es verabsäumt, in der Personenstandsverordnung ein Formular für diese Fälle aufzunehmen. Zum anderen wäre die Behörde – auch ohne vom Ministerium entworfene Formulare – verpflichtet gewesen, von sich aus ein korrektes Dokument auszustellen, so Graupner.

Künftig Elternteil 1 und 2

Auch das Innenministerium betont gegenüber der „Presse“, dass das Standesamt ein eigenes korrektes Formular für die Frauen hätte erstellen sollen. Die neue Personenstandsverordnung mit einem fixen Formular für diese Fälle sei zudem schon vorbereitet. Die Novelle trete aber erst am 1.November im Rahmen einer größeren Reform in Kraft. Vorgesehen ist darin laut Ministerium, dass die Partner als Elternteil 1 und Elternteil 2 einzutragen sind. In der Zwischenzeit will das Ministerium den Standesämtern eine Anleitung geben, wie vorzugehen ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2014)

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