Reparatur der Grunderwerbsteuer fix

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Keine Steuererhöhung bei Weitergabe von Grundstücken in der Familie. Gesetzesentwurf des Finanzministeriums sieht Befreiung bei Betriebsübergaben vor.

Wien. Jetzt liegen die neuen gesetzlichen Steuerregeln bei Erbschaften und der Weitergabe von Immobilien innerhalb der Familie vor. Vorgesehen ist die Bemessung der Steuerlast auf Basis des Einheitswertes. Bei der Übertragung von Grundstücken wird die gleiche Regelung wie bei der Gebühr für Eintragungen ins Grundbuch herangezogen. Der am Montagnachmittag von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) fertiggestellte und zur Begutachtung ausgesandte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Grunderwerbssteuer bei einer Weitergabe im Familienkreis beinhaltet nach Informationen der „Presse" vor allem auch eine Sonderregelung für die Übergabe von Betrieben. Demnach bleiben bestehende Bestimmungen zur Steuerbefreiung im Grunderwerbssteuergesetz aufrecht. Daher gilt etwa die Steuerbefreiung bei der Übernahme eines Betriebes bis zu einem Wert von 365.000 Euro.

Die Reparatur der Grunderwerbsteuer bei der Weitergabe von Immobilien, etwa Erbschaften und Schenkungen, an Familienangehörige ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs notwendig. Das Höchstgericht hatte die Bemessung der Grunderwerbssteuer bei unentgeltlichen Übertragungen als verfassungswidrig aufgehoben und für eine Änderung eine Frist bis 31. Mai dieses Jahres gelassen. Eine höhere Steuerbelastung wird jedoch schlagend, wenn die Weitergabe eines Grundstücks an Dritte außerhalb der Familie erfolgt.

„Aufkommensneutrale" Lösung

Finanzminister Spindelegger betont, dass mit der jetzigen Korrektur die von der ÖVP angekündigte „aufkommensneutrale" Lösung erfolge. Damit sei im Durchschnitt eine Verdreifachung der Grunderwerbssteuer abgewendet worden. Denn bei einem Auslaufen der gekippten Steuerbestimmung ohne Ersatzregelung wäre der - höhere - Verkehrswert zur Bemessung herangezogen worden. Vor allem in der Tourismuswirtschaft hatten beispielsweise Hoteliers vor einer drastischen Mehrbelastung bei Betriebsübergaben gewarnt.

Nun rechnet das Finanzministerium in Beispielen vor, dass mit der jetzigen Lösung beispielsweise bei der Weitergabe einer Eigentumswohnung eine Steuererhöhung um rund 6000 Euro verhindert worden sei. Beim Beispiel eines Einfamilienhaus hätte sonst die Mehrbelastung sogar fast 12.000 Euro ausgemacht.

Betroffene würden sich außerdem Kosten für teure Gutachten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage sparen. Durch einheitliche Bemessungsgrundlagen für Grundbucheintragungssteuer und Grunderwerbssteuer sei die Verwaltung vereinfacht. Die Beschluss im Parlament ist rechtzeitig vor Ende Mai vorgesehen. (ett)

(Die Presse. Printausgabe vom 25.3.2014)

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