Sonderpension bei ÖBB und Post bis 2026

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Sozialminister Hundstorfer ist gegen ein Sondergesetz, damit 20.000 Eisenbahner später in Pension gehen.

Wien. „Wir sind in der Übergangsphase. Diese Übergangsphase müssen wir durchstehen.“ Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), formal nur für die gesetzliche Pensionsversicherung zuständig, lässt jetzt mit einer bemerkenswerten Klarstellung aufhorchen. Er lehnt eine gesetzliche Änderung bei den Sonderpensionsrechten für Eisenbahner, die vor 1996 im ÖBB-Dienst standen, bei Post- und Telekom-Bediensteten ab. Es gehe nur mehr um 20.000 Betroffene. Eine „Übergangswelt“, wie er es formulierte.

„Irgendwann 2024, 2025, 2026“ werde bei ÖBB und Post für alle Mitarbeiter ebenfalls das ASVG-System gelten, wie es für die seit 1996 eingetretenen Beschäftigten der Fall sei. Der Sozialminister konterte damit Neos-Chef Matthias Strolz, der in der Fragestunde des Nationalrats am Donnerstag auf ein einheitliches Pensionssystem in Österreich gedrängt hatte. Hundstorfers Argument gegen einen gesetzlichen Eingriff: „Einmal kurz nachrechnen, was das alles kostet“. Anlass war, dass der Rechnungshof in der Vorwoche den im Vergleich zum ASVG im Schnitt viel früheren Pensionsantritt bei Post, Telekom und ÖBB und die häufigen Frühpensionierungen, oft wegen Dienstunfähigkeit, beanstandet hatte.

Der Sozialminister kündigte weiters an, dass die Möglichkeit der Teilpension für alle, bei der ein Teil der Pension neben Teilzeitarbeit bezogen werden kann, spätestens im Herbst als Gesetzesentwurf vorliegen und Anfang 2015 gelten soll. Der ÖVP-Seniorenbund hat eine Einführung ab Juli verlangt. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2014)

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