Der Autor Köhlmeier hat eine Anzeige in Feldkirch gegen den mittlerweile zurück getretenen FPÖ-Kandidaten für die Europawahl eingebracht. Die Staatsanwaltschaft sieht sich nicht zuständig.
Nicht zuständig - so lautet das Urteil der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Anzeige gegen Andreas Mölzer, bis vor wenigen Tagen noch Spitzenkandidat der FPÖ für die EU-Wahl am 25. Mai. Der Akt wird an die Staatsanwaltschaft Wien "abgetreten" - konkret: auf dem Postweg geschickt - da die inkriminierten Äußerungen in der Bundeshauptstadt gefallen sind.
Der Autor Michael Köhlmeier hat die Anzeige persönlich eingebracht, der eine eng beschriebene Liste mit über 22.000 namentlich genannten Unterstützern beiliegt. Mölzer hatte die EU mit dem Dritten Reich verglichen und von einem "Negerkonglomerat" gesprochen, zudem soll er sich in einem Kommentar in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift "Zur Zeit" rassistisch über den Fußballstar David Alaba geäußert haben. Für Verhetzung sieht das Strafgesetzbuch im Fall eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Experten geben der Anzeige jedoch wenig Chancen auf Erfolg.