Linz: Zwei Jahre Haft für VP-Politiker wegen Schlepperei

(c) AP (Hermann Wakolbinger)
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Der ehemalige Landtags-Abgeordnete Otto Gumpinger soll 27 Moldawier widerrechtlich nach Österreich geschleust haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der oberösterreichische ÖVP-Politiker Otto Gumpinger ist am Dienstagabend ein Linz wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt worden. Er wurde in einem Prozess im Landesgericht Linz schuldig gesprochen. Die Strafe: Zwei Jahre unbedingt Haft wegen Schlepperei mit bedingtem Vorsatz sowie wegen Veruntreuung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Ex-Landtagsabgeordnete war von dem Urteil sichtlich überrascht. Auf die Frage der Richterin, ob er es verstanden habe, antwortete er, "verstanden schon, aber ich halte es für falsch". Er meldete "volle Berufung" an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

Landtagsmandat im Juni zurückgelegt

Gumpinger, der stets alle Vorwürfe bestritten hatte, war im vergangenen Jahr durch eine mittlerweile rechtskräftig verurteilte moldawische Schlepperin belastet worden. Diese hatte in den Politiker ihrem Prozess beschuldigt, in den Menschenschmuggel involviert zu sein. Im Juni legte der Politiker sein Landtagsmandat zurück.

In dem am 28. August begonnenen Prozess hat der Staatsanwalt Gumpinger vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen zu haben. Pro Geschlepptem soll er 450 Euro kassiert haben. Außerdem habe er laut Anklage nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreut.

Gumpinger: "Getäuscht und missbraucht"

Otto Gumpinger betonte, seine Organisation fördere mit dem Programm "Welcome Europe" die Gruppenurlaubsreisen von Menschen aus Osteuropa in den Westen. Er und sein Verein seien "getäuscht und missbraucht" worden. Er argumentierte im Prozess, die verurteilte Schlepperin mache Falschaussagen. Die für die Erteilung von Besuchervisa zuständigen Mitarbeiter der Botschaften in Bukarest und Kiew stellten als Zeugen vor Gericht fest, sie hätten Bedenken gehabt, Gumpinger habe aber wegen der Visa "Druck" gemacht.
Das Gericht kam zu der Ansicht, Gumpinger hätte seit 2003 wissen müssen, dass die von ihm nach Österreich gebrachten Menschen nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren. Es habe ausreichend Beweise für Immigration gegeben. Er habe jedoch nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" gehandelt und habe sich mit den österreichischen Botschaften angelegt, die Bedenken bei der Ausstellung der notwendigen Touristenvisa gehabt hätten. (APA/Red.)

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