Neonazi Honsik nach Wien ausgeliefert

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Der flüchtige Neonazi und Holocaustleugner Gerd Honsik wurde am Donnerstagabend von Spanien ausgeliefert. Justizministerin Berger lobt erfreut die "hohe Effizienz" des neuen europäischen Haftbefehls.

Der bekannte, in Österreich nach dem Verbotsgesetz verurteilte, Neonazi Gerd Honsik ist nach seiner Verhaftung in Spanien im August Donnerstag abend nach Österreich ausgeliefert worden. Wie die "Zeit im Bild" berichtete, wurde der 65-jährige mit einer Linienmaschine von Madrid nach Wien gebracht.

Vor 15 Jahren hatte sich Honsik nach Spanien abgesetzt. Wegen der Herausgabe seines Buches "Freispruch für Hitler" war er 1992 in Österreich zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Während des Berufungsverfahrens setzte er sich ab. In seinem Buch hatte Honsik die Ermordung der Juden durch die Nazis geleugnet und von der Absurdität der Gaskammerlüge gesprochen.

Einschlägige Aktivitäten im Exil fortgesetzt

Mit "großer Freude über die Wirksamkeit des Europäischen Haftbefehls, gerade bei Neonazis" nahm Justizministerin Maria Berger am Donnerstag die Nachricht von der Überstellung Gerd Honsiks von Spanien nach Österreich auf. Dass die Auslieferung nur 42 Tage nach der Festnahme stattfinde, demonstriere für Berger "die hohe Effizienz dieses Instrument der europäischen Justiz-Zusammenarbeit".

Zur Auslieferung Honsiks wurden zwei Europäische Haftbefehle von der Staatsanwaltschaft Wien beantragt und auch durchgesetzt. Der erste bezieht sich auf eine wegen Wiederbetätigung ausgesprochene Freiheitsstrafe, der sich Honsik während des anhängigen Rechtsmittelverfahrens entzog. Der zweite Haftbefehl wurde aufgrund der anhaltenden Aktivitäten Honsiks beantragt, die dieser von Spanien aus tätigte. Am Freitag dürfte ein Haftrichter die U-Haft über Honsik verhängen.

Staatsanwaltschaft: "U-Haft ziemlich fix"

Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, erklärte Donnerstagabend, die Haftprüfung gegen den ausgelieferten Neonazi Gerd Honsik sei bereits mit Erstellung des Haftbefehls beantragt worden. "Jetzt ist er schon in der Justizanstalt, er muss innerhalb von 48 Stunden dem zuständigen U-Richter vorgeführt werden. Der muss entscheiden, ob er ihn in U-Haft nimmt oder nicht". Jarosch erklärte aber, es sei "ziemlich sicher fix", dass Honsik in U-Haft kommt.

Was die Verurteilung von 1992 betrifft, sei diese noch nicht rechtskräftig. "Die muss zunächst einmal rechtskräftig werden, da muss jetzt die zuständige Instanz noch entscheiden". Außerdem gebe es dann noch weitere Verfahren. "Seit seiner Verurteilung und nach der Absetzung nach Spanien hat er so viele weitere Fakten gesetzt, über das Internet Nazipropaganda und Wiederbetätigung gemacht, da müssen wir prüfen", so Jarosch.

Dass Honsik, der nach eigenen Angaben seit seinem 18. Lebensjahr für die "deutsche Sache" tätig ist, am 23. August dieses Jahres in Malaga festgenommen werden konnte, verdankte man in erster Linie dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Auf diesen hatte sich der Rat der EU-Justizministerinnen und -minister am 19. April 2007 in Luxemburg geeinigt.

EU-Verbot öffentlicher Aufstachelung

Dieser sieht eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor. Öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion oder nationaler wie auch ethnischer Abstammung soll dadurch länderübergreifend verboten werden. Die Mitgliedstaaten der EU sind darüber hinaus verpflichtet, in ihren nationalen Rechtsordnungen neben Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch das Leugnen, Billigen oder grobe Verharmlosen von Völkermord unter Strafe zu stellen.

Österreich hatte die spanischen Behörden in der Vergangenheit zwei Mal um die Auslieferung Honsiks ersucht, um diesen der Verbüßung seiner Strafe zuführen zu können. Spanien lehnte dieses Ansuchen beide Mal ab: Im Unterschied zu Österreich, wo das Verbotsgesetz das Leugnen des Holocausts mit teils langjährigen Haftstrafen bedroht, existieren in zahlreichen europäischen Staaten bisher keine vergleichbaren Strafbestimmungen. (APA/Red.)

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