Ministerklage: Brandstetter winkt ab

Der Justizminister ist gegen ein neues Minderheitsrecht.

Wien. Die Opposition wird künftig Minister kaum mittels Anklage vor den Verfassungsgerichtshof bringen. Nach SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder blockte am Dienstag auch der von der ÖVP gestellte Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Vorstoß des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, ab.

Dieser hatte am Montag im „Presse“-Interview dafür plädiert, die Ministeranklage beim Höchstgericht zum Minderheitsrecht zu machen und so die Rechte der Opposition zu stärken. Für Brandstetter ist die Idee „nicht durchdacht“. Holzingers Vorstoß erfolgte, weil die Ministeranklage „totes Recht“ ist, nachdem die Regierungsparteien diese im Nationalrat mit Mehrheit abschmettern können. Für den Justizminister ist das eher Anlass, die Ministeranklage zu überdenken, die man nicht brauche. Regierungsmitglieder sind gegenüber Verfolgung der Justiz nicht immun.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) meldete sich im ORF-Radio zu Wort. Auch sie hält nichts von der Ministeranklage als Minderheitsrecht. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2014)

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