Der Bund will vom Burgenland eine Million Euro für die Unterbringung von Schubhäftlingen.
Der Bund klagt das Burgenland auf Ersatz von Schubhaftkosten. Die Klage wurde vor kurzem beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Dabei geht es um Schubhäftlinge, die wegen Platzmangels außerhalb des Bundeslands, etwa in anderen Bundespolizeidirektionen, untergebracht wurden. Der Bund ist der Meinung, er habe Anrecht auf Bezahlung der Kosten von 1,07 Millionen Euro, die ihm dadurch entstanden sind.
Das Verfahren wird nun beim VfGH bearbeitet. Wie lange es dauern wird, könne man noch nicht sagen, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
(APA)