Justizreform: Wann kommt Chefankläger?

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Der neue Generalprokurator Werner Pleischl will seine Behörde als mögliche neue Weisungsspitze in Strafsachen positionieren. Indes ist ein Justiz-Topjob in Wien frei geworden.

Wien. Am Montag absolvierte der neue Generalprokurator der Republik, Werner Pleischl, seinen ersten Arbeitstag als oberster Hüter der Strafrechtspflege. Dies hat durchaus strategische Bedeutung. Pleischl will nämlich „versuchen, dass die Generalprokuratur bereit ist“. Bereit wofür? Es könnte gut sein, dass die Prokuratur künftig die oberste Weisungsspitze in Strafverfahren sein soll. Dafür will Pleischl seine Behörde fit machen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat ja vor, dass künftig nicht mehr das politisch besetzte Justizressort, sondern eine neutrale Stelle Weisungen an die (Ober-)Staatsanwälte geben darf. Gerade in politisch brisanten Ermittlungsverfahren (aktuelles Beispiel: Karl-Heinz Grasser) ist es relevant, ob ein politisches Organ oder etwa ein „Bundesstaatsanwalt“ den Ton angibt.

Letzterer könnte künftig innerhalb der Generalprokuratur angesiedelt sein. Dass Pleischl selber in diese Rolle schlüpft, ist äußerst unwahrscheinlich. Einerseits hat sich die Koalition noch nicht auf ein neues Weisungs-Modell geeinigt. Andererseits geht Pleischl bereits Ende nächsten Jahres in Pension. Insofern versteht sich der neue Leiter der beim Obersten Gerichtshof angesiedelten Spitzenbehörde eben eher als Vorbereiter (abgesehen davon, dass er als ehemaliger SPÖ-Stadtrat im niederösterreichischen Purkersdorf parteipolitisch selber kein unbeschriebenes Blatt ist).

Als neuer Leiter der Generalprokuratur steht er nun jener (räumlich gesehen im altehrwürdigen Justizpalast untergebrachten) Behörde vor, die als oberste Wächterin der Strafrechtspflege eingerichtet ist. Wenn Österreichs Staatsanwälte Nichtigkeitsbeschwerden gegen Gerichtsurteile einbringen, ist es die Prokuratur mit ihren 16 Generalanwälten, die Stellungnahmen zu diesen Rechtsmitteln abgibt.

Ferner liegt es in der Macht der Prokuratur, gegen Gerichtsurteile, die auf einer unrichtigen Gesetzesanwendung beruhen, sogenannte Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes einzubringen. So soll auch in Einzelfällen für Gerechtigkeit gesorgt werden. Pleischl, früher als einflussreicher Legist im Justizministerium tätig, sieht seinen Aufstieg nun als „Anerkennung für seine bisherige Arbeit“. Zuletzt war der 64-Jährige Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien.

Hohe Anklägerinnen warten ab

Dieser Posten muss nun also neu besetzt werden. Als logische Nachfolgerin wird Maria-Luise Nittel gehandelt. Sie hat mit Pleischl früher innerhalb der OStA eng zusammengearbeitet und leitet derzeit die Staatsanwaltschaft Wien. Fragt man die Juristin offiziell nach ihren Ambitionen, gibt sie sich bedeckt. Das ist verständlich: Schließlich ist der frei gewordene OStA-Topjob noch nicht einmal zur Bewerbung ausgeschrieben.

Ebenfalls gute Chancen werden der Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft Ilse-Maria Vrabl-Sanda zuerkannt. Auch sie arbeitete früher mit Pleischl an hoher Stelle innerhalb der OStA zusammen. Intakte Möglichkeiten, als Pleischl- Nachfolger zu reüssieren, werden auch dem derzeitigen Vize-Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, zugeschrieben. Bleibt abzuwarten, wer sich letztlich wirklich bewirbt. Und dies hängt wiederum auch davon ab, welche Signale an welche (mögliche) Kandidaten vorab ausgesandt werden. Hinter den Kulissen, versteht sich.

Zur Person.

Nachfolgerin. Der derzeitigen Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Maria-Luise Nittel (Bild) werden die größten Chancen auf die nun frei gewordene Position der Leitung der Wiener Oberstaatsanwaltschaft sowie auf die Nachfolge von Werner Pleischl nachgesagt. Sie selbst lässt sich noch nicht in die Karten blicken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.