Die Expertengruppe hätte eigentlich bereits am Mittwoch das erste Mal tagen sollen, doch die SPÖ ließ den Termin platzen.
Die Regierungsparteien haben sich auf einen Termin für die erste Sitzung der Kommission zur Vorbereitung der Steuerreform geeinigt. Die Expertengruppe werde am Freitag erstmals tagen, hieß es aus dem Büro von Finanzstaatssekretär Jochen Danninger (ÖVP). Nicht bekannt sind bislang Ort und der genaue Zeitpunkt des Treffens.
Zunächst war ein Termin bereits am Mittwoch angesetzt gewesen, laut Danninger ließ die die SPÖ diesen aber platzen.
Verhandlungsfahrplan als erstes Ziel Die personelle Zusammensetzung der Reformgruppe steht bereits seit vergangener Woche fest: Für die SPÖ sitzen drei Experten der Arbeiterkammer, ein Linzer Finanzrechtler und ein Experte aus dem Bundeskanzleramt in der Gruppe. Die ÖVP vertreten Finanzexperten der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer, zwei Steuerberater und der Finanzsprecher des Parlamentsklubs. Geleitet wird die Expertengruppe vom Steuersektionschef im Finanzministerium, Gunter Mayr.
Beim ersten Treffen soll lediglich ein Verhandlungsfahrplan vereinbart werden. Themen wie Vermögens- und Erbschaftssteuer, Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen sowie der Unternehmen, sollen erst später behandelt werden. Ziel ist ein Gesetzesentwurf bis März nächsten Jahres.
Während die ÖVP bei der Steuerreform noch auf der Bremse steht, ist die SPÖ mit ein paar Ideen vorgeprescht. So sollen die Steuerpflichtigen durch eine Senkung der Steuersätze in Summe um rund vier Milliarden Euro entlastet werden. Im Verhältnis zur gesamten Abgabenlast macht sich auch diese Entlastung zwar nur als schmaler Streifen am Steuerkuchen aus (siehe Grafik), dennoch sorgt er für ein großes Loch auf der Einnahmenseite, das laut Kanzlerpartei durch eine Vermögenssteuer, die Abschaffung von Ausnahmen, rigoroseres Vorgehen gegen Schwarzverkäufe sowie Steuermehreinnahmen in Folge von erhöhtem Konsum wieder gestopft werden soll.(Von Jakob Zirm) (c) Presse Doch was würden diese Maßnahmen für den Einzelnen bedeuten? „Die Presse“ hat aufgrund der – vagen – Details ein paar Beispielfälle durchgerechnet. Dabei wurde auch die Annahme getroffen, dass statt der Vermögenssteuer – so wie von der EU zuletzt angeregt – die Grundsteuer angehoben wird, um eine Steuerreform zu finanzieren. Konkret hieße das eine Versechsfachung der aktuellen Steuer, die zur Zeit dem Fiskus pro Jahr 620 Millionen Euro bringt. (c) www.BilderBox.com (www.BilderBox.com) Herr F. ist Single und verdient 167 Prozent des durchschnittlichen Medianeinkommens für Vollzeitbeschäftigte von 31.525 Euro. Derzeit fällt er mit seinem Jahreseinkommen von knapp 53.000 Euro brutto also in die zweithöchste Progressionsstufe. Dies wäre auch nach der Steuerreform so, allerdings würde auch Herr F. von der Senkung des Eingangssteuersatzes von derzeit 36,5 auf 25 Prozent sowie der weiteren Spreizung der Steuersätze von derzeit drei auf künftig fünf Progressionsstufen profitieren. In Summe brächte dass Herrn F. eine Steuerersparnis von etwas mehr als 1500 Euro pro Jahr. (c) www.BilderBox.com (www.BilderBox.com) Allerdings hat Herr F., da er von Beruf Künstler ist, derzeit den Anspruch auf eine Werbungskostenpauschale, die seine Steuerleistung pro Jahr um rund 1000 Euro senkt. Diese fällt künftig weg. Da er eine 90-Quadratmeter-Eigentumswohnung in einem Innenstadtbezirk von Wien im Wert von 700.000 Euro sowie Aktien und Bargeld in Höhe von 400.000 Euro geerbt hat, wird er auch ein Fall für die Vermögenssteuer. Für das Überschreiten der Grenze um 100.000 Euro werden pro Jahr 500 Euro fällig – für ihn ist die Steuerreform also ein Nullsummenspiel. Ähnlich sieht für ihn die Lage aus, wenn statt einer Vermögenssteuer die Grundsteuer erhöht wird, dann zahlt Herr F. künftig statt 90 Euro pro Jahr 540 Euro für seine Wohnung. (c) www.BilderBox.com (www.BilderBox.com) Herr und Frau W. verdienen pro Jahr brutto genau das Medianeinkommen (31.525 Euro) sowie knapp fünfzig Prozent davon (15.750). Die Steuerreform brächte ihm eine Entlastung von 965 Euro pro Jahr, ihr gar nichts, da sie zu wenig verdient. Ihr vor 30 Jahren gebautes 150-Quadratmeter-Haus im Speckgürtel von Wien ist zwar bereits 600.000 Euro wert, dennoch bleiben sie trotz ihrer Ersparnisse unter der Millionengrenze für die Vermögenssteuer. Anders sieht die Situation aus, wenn die Grundsteuer versechsfacht wird. Dann werden statt 140 Euro pro Jahr nämlich um 700 Euro mehr an Steuer fällig. Die Ersparnis würde in diesem Fall auf 265 Euro pro Jahr – etwas über 20 Euro pro Monat sinken. (c) www.BilderBox.com (BilderBox.com) Frau S. ist eine alleinerziehende Mutter, die genau zwei Drittel des Medianeinkommens – also 21.100 Euro brutto – pro Jahr verdient. Die von der SPÖ vorgeschlagene Reform brächte ihr eine jährliche Entlastung von 460 Euro. Da sie kein Vermögen besitzt, ist die Vermögenssteuer für sie kein Thema. Anders sieht es bei einer Erhöhung der Grundsteuer aus, die würde nämlich auf die Betriebskosten der 70-Quadratmeter-Mietwohnung durchschlagen. Statt 30 Euro müsste Frau S. dann 180 Euro pro Jahr zahlen – die jährliche Ersparnis durch die Reform würde auf 310 Euro sinken. (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER) Herr B. und seine Frau betreiben ein kleines Geschäft in der Wiener Innenstadt. Er kommt damit auf das dreifache Medianeinkommen (94.575), seine Frau auf genau den Median von 31.575. Die Steuerreform brächte ihnen eine Entlastung von 1135 sowie 965 Euro – in Summe also 2100 Euro. Allerdings hat ihre 150 Quadratmeterwohnung einen Wert von 1,5 Millionen Euro, hinzu kommen Ersparnisse von 200.000 Euro. Sie müssten künftig pro Jahr also 3500 Euro Vermögenssteuer bezahlen – um 1400 Euro mehr als sie bei der Einkommensteuer entlastet werden. Günstiger wäre für sie eine Erhöhung der Grundsteuer. Dann müssten sie für die Wohnung zwar statt 200 Euro im Jahr künftig 1200 Euro zahlen – in Summe brächte ihnen die Steuerreform dann aber eine Entlastung. (c) www.BilderBox.com (www.BilderBox.com) Wer von der Steuerreform profitieren würde - und wer nicht (Red./APA)
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