Team Stronach fordert liberales Waffenrecht

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"Hunderttausende" hätten "vergessen" ihre Waffen zu melden und seien über Nacht zu Kriminellen geworden. Eine Online-Petition soll Abhilfe schaffen.

Das heimische Waffengesetz stellt eine „Verfehlung der Sicherheitspolitik" dar, kritisierte Team-Stronach-Mandatarin Martina Schenk am Donnerstag. Hintergrund ist eine Novelle aus dem Jahr 2010. Damit wurde ein zentrales Waffenregister eingerichtet, in dem bis 30. Juni dieses Jahres alle gezogenen Langwaffen (beispielsweise Gewehre) gemeldet werden mussten. Aufgrund fehlender Informationen seien dieser Pflicht aber „Hunderttausende" nicht nachgekommen und wären so „über Nacht von legalen zu illegalen Waffenbesitzern geworden", meinte Schenk.

Um gegen diese „Kriminalisierung" vorzugehen, will das Team Stronach noch am Donnerstag eine Online-Petition beginnen. Das Ziel: die Setzung einer Nachfrist, wodurch später Registrierende nicht bestraft werden oder eine Gesetzesänderung.

Daneben fordert die Partei auch einen leichteren Zugang zum Waffenpass. „Ihn zu erhalten ist fast nicht mehr möglich, weil die Vergabe durch Ausnützen des „behördlichen Ermessens stark eingeschränkt ist". Sogar Polizisten außer Dienst würden nicht mehr automatisch einen Waffenpass erhalten.

In die Kritik mit ein stimmte auch Georg Zakrajsek, Generalsekretär der „Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht Österreich". Seit Jahren sei erwiesen, dass jede Verschärfung von Waffengesetzen die Kriminalität steigen lasse, beklagte er. Der Sicherheitseffekt durch die verpflichtende Registrierung sei „gleich Null", die Umsetzung „stümperhaft erfolgt" und außerdem sei es „naiv zu glauben, dass Straftäter ihre Waffen registrieren".

Mit Stichtag 1. Juli waren laut dem Innenministerium 433.834 Gewehre gemeldet. „Nach Schätzungen befinden sich in Österreich drei bis fünf Millionen Waffen der Kategorie (etwa Gewehre mit gezogenem Lauf, Anm.) in den Kästen der Bürger", sagte Zakrajsek.

Waffengesetz-Novelle

Mit der Waffengesetz-Novelle aus dem Jahr 2010 wurde ein computergestütztes zentrales Waffenregister eingerichtet. An dieses mussten bis 30. Juni 2014 alle Schusswaffen gemeldet – auch jene, die zuvor frei erhältlich waren. Weiters sind damit Waffen der sogenannten Kategorien C (etwa Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Schrotflinten), also Langwaffen, für die keine sonstige waffenrechtliche Bewilligung notwendig ist, vom Besitzer bei einem niedergelassenen Waffenhändler zu melden.

(APA/Red.)

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