Behinderte: Zurück zu strengerem Kündigungsschutz?

Erwin Buchinger
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Die vor drei Jahren vorgenommene Lockerung des Kündigungsschutzes habe nicht geholfen, kritisiert Behindertenanwalt Erwin Buchinger.

Behindertenanwalt Erwin Buchinger tritt für eine Verschärfung des Behinderteneinstellungsgesetzes ein. Die Arbeitslosenrate bei den Betroffenen sei weiter rasant gestiegen. Die vor drei Jahren vorgenommene Lockerung des Kündigungsschutzes habe nicht geholfen, deshalb soll dieser wieder nach sechs Monaten und nicht wie derzeit nach vier Jahren greifen, erklärte er am Montag im Ö1-"Morgenjournal".

Das weniger strenge Behinderteneinstellungsgesetz ist nach Buchingers Ansicht ein "Flop" gewesen. Das Argument vieler Firmen, dass der Kündigungsschutz die Unternehmen davon abhalte, mehr Behinderte zu beschäftigen, sei offenbar nicht richtig.

Der Behindertenanwalt hält es außerdem für möglich, die Ausgleichstaxe, die Betriebe pro nicht eingestelltem Behinderten zahlen müssen, zu verdoppeln oder verdreifachen, von derzeit 244 bis 364 Euro auf bis zu 1.100 Euro pro Monat. Mit den zusätzlichen Einnahmen sei es dann möglich, die Prämien im Gegenzug zu stärken und auf bis zu 1000 Euro pro Monat anzuheben.

Wirtschaftskammer gegen höhere Ausgleichstaxe

Die heimische Wirtschaftskammer lehnt eine Erhöhung der Ausgleichstaxe, die Betriebe pro nicht eingestelltem Behinderten zahlen müssen, ab. Eine Stärkung der Prämien sei jedoch zu begrüßen, erklärte Rolf Gleißner am Montag im Ö1-"Mittagsjournal". Es sollten Anreize geschaffen und nicht bestraft werden, fügte er hinzu.

Die zuvor von Buchinger kritisierte, steigende Arbeitslosenrate bei den Betroffenen führte Gleißner auf die Wirtschaftskrise zurück, die Menschen mit Benachteiligungen auf Jobsuche besonders hart treffe. Auch ein strengerer Kündigungsschutz verbessere die Lage nicht. Stattdessen sollte der Zugang zu Förderungen erleichtert und ausgebaut werden, meinte Gleißner in einer Aussendung.

>> Bericht des Ö1-"Morgenjournals"

>> Bericht des Ö1-"Mittagsjournals"

(APA/Red.)

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