Abgabenhinterziehung? Strafverfahren gegen Gernot Rumpold

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Dem ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold werden Unregelmäßigkeiten bei Forderungsabschreibungen und Werbungskosten zur Last gelegt.

Wien. Während am Mittwoch am Wiener Handelsgericht über Gernot Rumpold das Insolvenzverfahren eröffnet wurde – seine PR-Agentur 100% Communications hatte einen Konkursantrag gestellt –, musste sich der ehemalige FPÖ-Bundesgeschäftsführer wegen Abgabenhinterziehung im Wiener Straflandesgericht verantworten. Der 56-Jährige bekannte sich teilweise schuldig.

Rumpold soll als Geschäftsführer der 100% Communications und der MediaConnection, die er 1999 um den symbolischen Betrag von einem Schilling der FPÖ abgekauft hatte, Forderungsabschreibungen getätigt haben, die laut Staatsanwältin Sonja Herbst in dieser Form in den Jahresbilanzen nicht hätten geltend gemacht werden dürfen. Bei der 100% Communications ging es um einen Schadensbetrag von knapp 40.000 Euro, bei der MediaConnection um etwas über 390.000 Euro. Darüber hinaus legte die Staatsanwaltschaft Rumpold zur Last, Werbungskosten geltend gemacht zu haben, die keine beruflich veranlassten, sondern rein private Aufwendungen gewesen sein sollen. So soll er einen Weinklimaschrank, Designerschuhe und -garderobe von der Steuer abgesetzt haben.

Zu den Werbungskosten bekannte sich der Ex-Politiker, der seit zweieinhalb Jahren in Zypern lebt, schuldig. Er habe aber geglaubt, dass dieses Vorgehen zulässig sei. Rumpold berief sich diesbezüglich auf seinen ehemaligen, mittlerweile verstorbenen Steuerberater, der ihm dazu geraten habe.

Forderungsverzicht „rechtens“

Hinsichtlich der Forderungsabschreibungen betonte Verteidiger Markus Singer dagegen, diese seien „in Ordnung und rechtens gewesen“. Unter anderem hatte Rumpold einen Forderungsverzicht gegenüber der FPÖ abgegeben, nachdem er 2004 von der Telekom Austria (TA) einen Auftrag über 600.000 Euro erhalten hatte. Dabei soll Rumpold allerdings nur Scheinkonzepte erstellt haben und die Telekom-Zahlung in Wahrheit eine verdeckte Parteispende an die FPÖ gewesen sein, wie vor knapp einem Jahr im sogenannten „TelekomIII“-Prozess festgestellt wurde. Rumpold wurde dafür wegen Untreue zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, am 1.August endet die Frist, bis zu der die von seinem Anwalt angemeldeten Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht werden können. Singer geht davon aus, dass die Nichtigkeitsbeschwerde und die Strafberufung noch im heurigen Jahr vom OGH behandelt werden.

Er habe seine offenen Forderungen gegen die FPÖ – rund 700.000 Euro – nicht weiter betrieben, weil ihm die Partei Folgeaufträge zugesichert hätte, argumentierte Rumpold vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Kreuter. Ohne die FPÖ wäre seine Agentur „nicht überlebensfähig“ gewesen, räumte der gebürtige Villacher ein. Die Verhandlung wurde zur ergänzenden Beweisaufnahme auf den 17.September vertagt. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2014)

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