Erhöhung für 2015: Pensionen steigen um 1,7 Prozent

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Nach einem Sparkurs und zwei mageren Jahren wird nun die Teuerung wieder voll abgegolten. Eine soziale Staffelung der Anhebung ist nicht vorgesehen.

Wien. Es wird zwar alles erst im November endgültig fixiert. Aber die 2,3 Millionen Pensionisten in Österreich dürfen sich darauf einstellen, dass sie im kommenden Jahr die volle Abgeltung der Teuerung bei der Anhebung ihrer Pensionen erhalten werden. Das wäre eine Erhöhung um 1,7 Prozent. Zumindest was die Pensionsanhebungen betrifft, geht damit der Sparkurs der vergangenen beiden Jahre zu Ende. Andere Einsparungen, die sich die Regierung bei den Pensionen erhofft, sind hingegen durch Verschärfungen und Reformen teils erst heuer angelaufen. Das betrifft etwa die Invaliditätspensionen und die Hacklerpensionen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen sind allerdings offen.

Abstriche 2013 und 2014

Die Weichen für die Pensionserhöhungen wurden von SPÖ und ÖVP an sich bereits im Februar 2012 gestellt. Damals wurde im Zuge eines Sparpakets festgelegt, dass die Pensionisten auch durch niedrigere Erhöhungen ihrer Pensionen einen Sparbeitrag leisten müssen. Die Anhebungen in den Jahren 2013 und 2014 fielen demnach magerer aus, weil die errechnete Teuerungsrate nicht voll abgegolten wurde.

2013 wurden die Pensionen um 1,8 Prozent erhöht. Die Pensionisten mussten damit Abstriche von einem Prozentpunkt hinnehmen, die volle Inflationsabgeltung wäre bei 2,8 Prozent gelegen. Im heurigen Jahr wurden die Pensionen um 1,6 Prozent angehoben, das war um 0,8 Prozentpunkte unter der errechneten Teuerungsrate. Ausgenommen waren jeweils Bezieher von Mindestpensionen. Diese geringeren Erhöhungen haben dauerhafte Wirkung, weil damit auch die Ausgangsbasis für künftige Erhöhungen niedriger ist.

Schon 2012 wurde aber auch vereinbart, dass es in den Jahren 2015 und 2016 wieder die volle Abgeltung der Teuerung geben wird. Damit kehrt man nun zu der an sich im Gesetz verankerten Regelung für Pensionserhöhungen zurück. Basis für die konkrete Anpassung für 2015 ist die durchschnittliche Inflationsrate von August 2013 bis Juli 2014 mit 1,7 Prozent.

Auch für Beamtenpensionen

An eine gestaffelte Anhebung sei für 2015 nicht gedacht, wurde der „Presse“ am Montag im zuständigen Sozialministerium erklärt. Für jene, die 2014 in Pension gehen, gibt es die erste Erhöhung allerdings erst 2016. Die Erhöhung 2015 kommt nicht nur für ASVG-Versicherte, Gewerbetreibende und Bauern zum Tragen, sondern auch für (Bundes-)Beamte im Ruhestand. Damit ergibt sich ein Unterschied zu den Gehältern der Bundesbeamten, die noch aktiv tätig sind. Für diese wurde bereits heuer im Jänner von Regierung und Beamtengewerkschaft ein Gehaltsabschluss für zwei Jahre paktiert. Die Erhöhung für 2015 soll um 0,1 Prozent über der Inflationsrate liegen. Die Anhebung erfolgt jedoch anders als bei den Pensionisten erst ab März 2015. 2013 gab es für Bundesbeamte eine Nulllohnrunde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.08.2014)

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