Susanne Winter: Aufhebung der Immunität beantragt

Susanne WINTER
Susanne WINTER(c) APA (Helmut Fohringer)
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Der frischgebackenen Nationalrats-Abgeordneten der FPÖ steht nun ein Prozess wegen islamfeindlicher Äußerungen bevor. Der Staatsanwalt erklärte, man wolle damit das "Verfahren beschleunigen".

Der Prozess gegen die steirische FPÖ-Politikerin und nunmehrige Nationalrats-Abgeordnete Susanne Winter wegen ihrer islamfeindlicher Äußerungen könnte nun doch bald stattfinden: Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Manfred Kammerer, am Dienstag erklärte, habe man dieser Tage einen Antrag auf Aufhebung der Immunität beim Präsidium des Nationalrates eingebracht.

"Verfahren beschleunigen"

"Wir wollten das Verfahren beschleunigen", meinte Kammerer. Das Ping-Pong zwischen Gericht und Anklagebehörde, wer nun eigentlich zuständig sei für die Beantragung der Immunitätsaufhebung - die Anklageerhebung war schon am 2. April erfolgt, durch die zeitliche Verzögerung der Verhandlungsausschreibung war Winter inzwischen angelobt und daher immun - , ist damit beendet: "Wir haben darauf verzichtet, es auszufechten, wer das machen soll und haben nun den Antrag selbst eingebracht".

Im Parlament muss sich nun der Immunitätsausschuss mit dem Begehren der Anklagebehörde befassen. Die zentrale Frage für eine Aufhebung der Immunität ist, ob die mutmaßlich strafbare Handlung in unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordneter oder zumindest als Kandidatin stand. Winter hat die ihr zur Last gelegten Äußerungen im Grazer Gemeinderatswahlkampf gemacht, womit man argumentieren könnte, dass kein Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordneter bestehe und sie somit ausgeliefert werden könnte.

Umstrittener Grazer Wahlkampf

Auslöser für die Einleitung des Strafverfahrens wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung waren Aussagen Winters bei einer FPÖ-Wahlveranstaltung am 13. Jänner in Graz: Der Prophet Mohammed habe ein sechsjähriges Mädchen geheiratet und wäre "im heutigen System" ein "Kinderschänder", er hätte den Koran in "epileptischen Anfällen" geschrieben. Der Islam sei ein "totalitäres Herrschaftssystem" und gehöre "dorthin zurückgeworfen, wo er hergekommen ist, hinter das Mittelmeer".

Tatbestand der Verhetzung

"Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der (...) Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht."

Tatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren

"Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

(APA/Red.)

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