Universitäten: Studiengebühr für 70.000

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Das Wissenschafts-Ministerium stellt nun fest, dass die „Befreiten“ die Gebühr vorerst zahlen müssen und die Rückzahlung erst nach dem Nachweis der Ausnahme zu erfolgen hat.

WIEN (ewi/APA). Etwa 30 Prozent der Studierenden, also rund 70.000, haben die Toleranzzeit überschritten und müssen die Studiengebühr bezahlen – außer sie können einen Ausnahmegrund geltend machen und werden doch befreit. Die Befreiung von der Studiengebühr (363 Euro pro Semester) gilt nur für jene, die einen Studienabschnitt in der vorgeschriebenen Mindestzeit absolviert haben, und für jene, die diese Frist um nicht mehr als zwei Semester überschritten haben. Alle anderen Studierenden müssen die Gebühr vor Beginn des Semesters per Erlagschein einzahlen – und zwar auch jene, die trotz Zeitüberschreitung eine Befreiung erlangen werden.

Die Ausnahmen, die zu einer Befreiung führen, reichen von einer Schwangerschaft während des Studiums über eine mehr als zwei Monate dauernde Krankheit bis zu einem geregelten Arbeitsverhältnis. Auch Kinderbetreuung (bis zum siebenten Lebensjahr) gilt als Befreiung. Rektorenpräsident Christoph Badelt hat in der „Presse“ bereits darauf hingewiesen , dass die Administration dieser Befreiungen einen enormen Verwaltungsaufwand und damit auch die Anstellung zusätzlicher Kräfte erfordert.

Das Wissenschaftsministerium stellt nun fest, dass die „Befreiten“ die Gebühr vorerst zahlen müssen und die Rückzahlung erst nach dem Nachweis der Ausnahme zu erfolgen hat. Eine Berufstätigkeit ist über die Einkommensbestätigung leicht zu belegen, der Nachweis der Kindererziehung ist schon weitaus schwieriger. Wer aber die Toleranzzeit überschritten hat und nicht vorsorglich die Gebühr einzahlt, wird automatisch exmatrikuliert.

Das vier Tage vor der Wahl am 24. September beschlossene Gesetz tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft. Wenn sich ein Student punktgenau daran hält, könnte er den aliquoten Teil der Studiengebühr für den gebührenfreien Jänner zurückfordern. Aber an ein derartiges Horrorszenario will an den Universitäten niemand denken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.11.2008)

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