Verhetzung: Urteil gegen Michael Winter rechtskräftig

PROZESS GEGEN STEIRISCHEN RFJ-OBMANN WINTER
PROZESS GEGEN STEIRISCHEN RFJ-OBMANN WINTER(c) APA (Robert Jaeger)
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Der steirische RFJ-Obmann hatte Muslimen eine Tendenz zur Sodomie unterstellt und seine Bedenkzeit verstreichen lassen. Seiner Mutter, FP-Nationalrätin Susanne Winter, wird ab 22. Jänner der Prozess gemacht.

Das Urteil gegen den steirischen RFJ-Obmann Michael Winter ist rechtskräftig. Der Sohn der umstrittenen FP-Abgeordneten Susanne Winter war am 6. Oktober wegen Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Winter hatte in der RFJ-Zeitschrift "Tangente" (Nr. 1/2007) Muslimen eine Tendenz zur Sodomie unterstellt und als "Sofortmaßnahme" gegen Vergewaltigungen in Graz gefordert, "eine Schafherde im Stadtpark grasen" zu lassen.

Nach dem Prozess erbat sich Winter Bedenkzeit. Weil er in der Folge aber keine Berufung anmeldete wurde das Urteil am 10. Oktober rechtskräftig, bestätigte der Sprecher des Wiener Straflandesgerichtes, Christian Gneist.

Susanne Winter muss sich in Kürze wegen einer ähnlichen Aussage vor Gericht verantworten. Der Prozess startet am 22. Jänner am Straflandesgericht Graz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren vor.

(APA)

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