Winter verurteilt: "Muss Religion beleidigen dürfen"

Susanne Winter
Susanne Winter(c) APA (MARKUS LEODOLTER)
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Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter wurde zu 24.000 Euro Geldstrafe und drei Monaten bedingter Haft verurteilt. "Ich bin aufgewühlt", sagte Winter nach der Urteilsverkündung. Sie beruft.

GRAZ. Ihre Verbitterung über das Urteil entlud sich in einer kleinen unbewussten Handbewegung. Während Susanne Winter nach der Urteilsverkündung bereits erste Interviews gab, knickte sie wenige Zentimeter unter dem Strauß von vorgehaltenen Mikrofonen den Stängel der mitgebrachten Schwertlilie zwischen ihren Fingern. Die Blume, Symbol für Reinheit und Unschuld, hatte der FPÖ-Politikern nicht das erhoffte Glück gebracht.

„Ich bin aufgewühlt“, bekannte Winter in einer ersten Replik auf den – nicht rechtskräftigen – Schuldspruch: drei Monate bedingte Haft und 24.000 Euro Geldstrafe unbedingt. „Ein unverständliches Urteil“, befand Winter.

Vor dem Straflandesgericht in Graz musste sich die vormalige Grazer Stadträtin und nunmehrige blaue Nationalratsabgeordnete für ihre umstrittenen Aussagen zum Islam verantworten. Im Rahmen des Gemeinderatswahlkampfs hatte sie vor einem Jahr beim Neujahrstreffen behauptet, der islamische Prophet Mohammed habe den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben und wäre – weil er ein sechsjähriges Mädchen heiratete – „im heutigen System ein Kinderschänder“. Als Fazit riet sie, „den Islam dorthin zurückzuwerfen, wo er hergekommen ist: jenseits des Mittelmeeres“.

„Diese Aussagen können Hass schüren“, heißt es in der aktuellen Urteilsbegründung. Sie seien keine kritische Auseinandersetzung mit dem Problem, sondern ohne erkennbaren Anlass gemacht worden – „nur um den Applaus bei den Sympathisanten abzuholen“, so der Richter. Der Staatsanwalt vermutet in seinem Plädoyer gar „xenophobe Motivation hinter den Äußerungen“ und fragt sich, „ob Winter aus der Geschichte irgendetwas gelernt hat“.

„Wahrheit mit Gottes Hilfe“

Sie wollte nicht hetzen und herabwürdigen, verteidigte sich die FPÖ-Politikerin während der sechsstündigen Verhandlung mehrmals. Sie habe, betonte Winter in ihrem Schlusswort, nur die Wahrheit gesprochen – „meine Wahrheit, und die ist mit Gottes Hilfe gesprochen worden“.

Ihr Verteidiger hatte davor mit offensiveren Argumenten überrascht. „Man muss eine Religion beleidigen dürfen“, Bernhard Lehofer. Man dürfe Muslime nicht nur provozieren – „man muss es sogar machen“, meinte der Advokat. Ergänzt durch den Tipp: „Die muslimische Religion muss lernen, gelassener damit umzugehen.“

Für Winter selbst bleibt der Islam kein österreichisches Kulturgut. Schließlich würden sich auch in Tourismusprospekten keine Moscheen wiederfinden, sondern schöne Berge und Seen. Dieses Bild, das Brauchtum und Gedankengut der nationalen Bevölkerung gelte es möglichst unverfälscht zu erhalten, begründete Winter ihre Ablehnung.

Diese wollte sie aber nur in Richtung „Radikalislam“ verstanden wissen. Warum sie diese Konkretisierung nicht in ihrer Ansprache vorgenommen habe, will der Richter wissen. Einerseits würde man im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen zwar auf verkürzte, provokante Aussagen zurückgreifen, gibt Winter zu bedenken. Andererseits könne man die schlichte Botschaft „Kein Daham dem Radikalislam“ (Slogan der Wahlkampfplakate, Anm.)so verkürzt auch wieder nicht sagen: „Man muss ja 20 Minuten Redezeit ausfüllen“, argumentiert sie. Sie habe jedenfalls keinesfalls religiöse Symbole oder Gefühle verletzen wollen“, beteuert Winter. Sie fühle sich deshalb weiterhin unschuldig und werde den Instanzenweg beschreiten.

Ob sie die Aussagen noch einmal machen würde? „Es sind Kernbotschaften, die die FPÖ weiter vertreten muss – wenn vielleicht auch anders formuliert“, sagt Winter und knetet dabei den Stängel der gebrochenen Lilie weiter.

Die Blume hätte es wissen müssen: „Nicht alle Arten sind winterhart“, heißt es in einschlägigen Gartenmagazinen.

DAS URTEIL

Susanne Winter wurde aufgrund ihrer Aussagen im Gemeinderatswahlkampf wegen Verhetzung nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und zu einer unbedingten Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2009)

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