Die Wirtschaftstreuhänder wollen "Kinderkrankheiten" des Parteiengesetzes beseitigen, die Grünen die Strafen für Verstöße drastisch verschärfen.
Wien. Der Vorsitzende des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats im Bundeskanzleramt, Ludwig Adamovich, will die aktuelle Debatte über die Wahlkampfkosten-Obergrenze nicht kommentieren. Er wartet jetzt auf den Bericht des Rechnungshofes und wird dann entscheiden, welche Strafen es für jene Parteien gibt, die die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten haben. Sicher treffen wird sie die ÖVP und das Team Stronach, die selbst zugegeben haben, die Obergrenzen überschritten zu haben.
Die Grünen, die das Gesetz selbst mitverhandelt haben, sehen es immer noch in weiten Bereichen als vorbildlich an, fordern aber Verbesserungen ein. So soll der Rechnungshof eine umfassende Prüfkompetenz erhalten, die alle Daten umfasst, also auch jene von Vorfeldorganisationen. Auch die Strafen wollen die Grünen deutlich verschärfen. Bei der Überschreitung der Kosten um ein Viertel soll die Strafe von zehn auf 25 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus soll auch noch der Überschreitungsbetrag als Strafe gezahlt werden.
Zweifel haben die Grünen nicht nur an den Angaben der SPÖ, die mit 7,3 Millionen Euro knapp mehr als erlaubt, aber deutlich weniger als die ÖVP (11,2 Mio.) ausgegeben haben will, sondern auch an jenen der Freiheitlichen. Die Ausgaben des Parlamentsklubs seien ein Fall von illegaler Spendenannahme. Bei der FPÖ bestreitet man diese Darstellung: Die Werbe-Aktivitäten des Parlamentsklubs seien erlaubt gewesen – und man habe sie überdies in die Wahlkampfkosten eingerechnet.
„Kinderkrankheiten“ beseitigen
Auch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder fordert eine Reform des Gesetzes, „Kinderkrankheiten“ müssten beseitigt werden. Dass die ÖVP fast vier Millionen Euro mehr an Kosten gemeldet hat als die SPÖ, könnte laut Kammer auf unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes zurückzuführen sein. „Das Gesetz ist unpräzise, aber es ist teilweise absichtlich unpräzise gemacht worden, damit sich jeder darunter finden kann“, meint Philipp Rath, der in der Kammer eine Arbeitsgruppe leitet, die sich mit der Reform des Gesetzes befasst. Die Wirtschaftsprüfer kontrollieren derzeit die Angaben der Parteien – eine Aufgabe, die der Rechnungshof gern selbst wahrnehmen würde.
BZÖ ist noch säumig
Als einzige Partei hat das BZÖ seine Wahlkampfkosten-Abrechnung noch nicht dem Rechnungshof vorgelegt. Laut Parteichef Gerald Grosz habe es Verzögerungen bei den Terminen mit den Wirtschaftsprüfern gegeben. Grosz zufolge liege man aber weit unter dem Kostenlimit von sieben Millionen Euro. Das Bündnis, das bei der Nationalratswahl den Wiedereinzug ins Parlament verpasst hat, habe vier bis 4,5 Millionen Euro ausgegeben. Konsequenzen wird die verspätete Abgabe keine haben, denn das Gesetz sieht dafür keinerlei Sanktionen vor. (APA/maf)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2014)