Gesetzesentwurf: Noch Beschränkung bei Fortpflanzungsmedizin

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der ÖVP-Klubchef kündigt mögliche Änderungen bis zum Beschluss Ende Jänner im Parlament an. Lopatka rüttelt auch an der Möglichkeit der „Spätabtreibung“ bis kurz vor der Geburt bei der Behinderung des Kindes.

Wien. Beim heftig debattierten Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin ist das letzte Wort in der rot-schwarzen Koalition nicht gesprochen. „Es wird auch noch zu weiteren Änderungen kommen, weil die beim Expertenhearing genannten Bedenken noch geprüft und wenn nötig berücksichtigt werden“, versichert ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka im Gespräch mit der „Presse“. Im Mittelpunkt stehen dabei die Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Untersuchung der Eizelle auf genetische Fehler in bestimmten Fällen, die Regeln zur Eizellenspende sowie die Strafbestimmungen bei Missbräuchen, wie Lopatka erläutert.

Bis zu dem Ende Jänner im Parlament vorgesehenen Beschluss wird es Gespräche zwischen Justizminister Wolfgang Brandstetter auf ÖVP-Seite und SPÖ-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser geben. Die beiden haben den Gesetzesentwurf ausverhandelt.

Generell lässt der ÖVP-Klubchef trotz Kritik vor allem von kirchlicher Seite nicht am Gesetz rütteln. Denn eine Lösung ist notwendig, nachdem der Europäische Gerichtshof und der Verfassungsgerichtshof Bestimmungen aufgehoben haben. Ob Vorbehalte von der ÖVP ignoriert würden? Lopatka widerspricht vehement: „Natürlich wird das von uns gehört. Natürlich nimmt die ÖVP Stimmen der katholischen Kirche sehr ernst.“

Es gebe Beratungen über die Gesetzesvorlage. Diese liefen auf eine Beschränkung der Fortpflanzungsmedizin hinaus. Man wolle die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik „ganz streng, ganz eng machen“, so Lopatka. Gleiches gelte für Eizellenspenden. Weiters werde die ÖVP alles tun, „damit diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, mit entsprechenden Strafen zu rechnen haben.“

„Dammbruch ohne Aufschrei“

Lopatka selbst lässt mit Kritik an der Kirche aufhorchen. Dies betrifft die geltende gesetzliche Regelung, dass bei drohender Behinderung eines Kindes die Möglichkeit der Abtreibung bis knapp vor der Geburt erlaubt ist. Damit sei „der ganz große Dammbruch“ erfolgt. „Das ist etwas, bei dem es permanent einen Aufschrei der Kirchen geben müsste“, betont der ÖVP-Klubchef.

Darauf wolle ÖVP-Abgeordneter, Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg mit seiner Ablehnung des Entwurfes zur Fortpflanzungsmedizin aufmerksam machen, erläutert Lopatka. Dessen „Aufschrei“ erfolge, um so öffentlich gehört zu werden.

Ex-Vizekanzler ÖVP-Obmann Erhard Busek hat im „Presse“-Gespräch in der Vorwoche beklagt, das Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin werde „husch, husch“ mit nur zwei Wochen Begutachtungsfrist durchgepeitscht. Lopatka stellt sich dem vehement entgegen: Kein Thema sei in den vergangenen drei Jahren intern „so oft und so intensiv“ beraten worden.

Schönborn warnt vor Folgen

Kardinal Christoph Schönborn hat am Montag erneut vor den Folgen des geplanten Gesetzes zur Fortpflanzungsmedizin via Kathpress gewarnt: „Wir dürfen nicht alles, was wir können.“ Beim Widerstand handle es sich um „keine konfessionelle Engstirnigkeit einiger Katholiken.“ Der Entwurf solle noch einmal breit diskutiert werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.12.2014)

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