Anwalt: ELGA mit Verfassung nicht vereinbar

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Die Gegner der Elektronischen Gesundheitsakte hoffen auf höchstgerichtliche Unterstützung.

Wien. Noch hat sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht mit der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) befasst. Aber jener Wiener Gynäkologe, der beim VfGH die Aufhebung des ELGA-Gesetzes beantragt hat, rechnet sich gute Chancen aus, wie sein Rechtsanwalt, Johannes Hock jun., am Donnerstag bei einer Pressekonferenz mit dem ELGA-kritischen Hausärtzteverband erklärte.

Hock sieht im Gesetz zwei Grundrechte verletzt: Erstens verliere der Patient seine Datenautonomie. Zweitens würden die Ärzte in ihrer Administration stark beeinträchtigt. Sie werden verpflichtet, alle Patientendaten in ELGA zu lesen, im schlimmsten Fall also eine Menge an PDF-Dokumenten. Die Folge? Der Arzt könne in derselben Zeit weniger Patienten behandeln. Außerdem kommt es zu Verdienstentgang. Dieser Umstand sei vom Gesetzgeber „komplett ignoriert“ worden. Hock verlangt ein „doppeltes Opt-in“: Bevor Daten gespeichert werden, sollte die Zustimmung des Patienten eingeholt werden müssen. Nach jeder Behandlung. Darüber hinaus sollten auch Ärzte und Spitäler selbst entscheiden können, ob sie bei ELGA mitmachen wollen.

194.000 Abmeldungen

Die Geschäftsführerin der ELGA GmbH, Susanne Herbek, ging zumindest auf die zweite Forderung ein. Über ein Internetportal, das an Finanz-Online angelehnt ist, könne jeder Patient seine Daten verwalten. Außerdem gebe es die Möglichkeit, sich von ELGA abzumelden. 194.000 Personen, also rund zwei Prozent, hätten das bisher getan. Alle anderen sind automatisch dabei. Die Gesundheitsakte wird in Etappen eingeführt. Zuerst, im Herbst des heurigen Jahres, werden die Daten der Spitäler ins System gestellt. (pri)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2015)

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