Voves will "Integrationsunwilligkeit" juristisch ahnden

Die Presse (Fabry)
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Man dürfe nicht hinnehmen, wenn "ein muslimischer Bub seine Lehrerin nicht akzeptiert, weil sie eine Frau ist", betont der steirische Landeshauptmann.

Der steirische Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) will rechtliche Möglichkeiten schaffen, um  "Integrationsunwilligkeit" zu ahnden. Das sagte er am Dienstag im Landtag. Die FPÖ hatte in einer dringlichen Anfrage eine Konkretisierung verlangt, nachdem Voves bei einem Neujahrsempfang mit scharfen Worten zum Thema aufgefallen war. Er hatte von "religiös motivierten" Immigranten und "Unterwanderung" gesprochen.

FPÖ-Landtagsklubchef Hannes Amesbauer zitierte in seiner "Dringlichen" vorrangig Voves Reaktion auf die Anschläge in Frankreich. Damals hatte der steirische Landeshauptmann gemeint, dass "jetzt nicht zu handeln, grob fahrlässig wäre". Amesbauer wollte von Voves wissen, ob durch die Errichtung der Grazer "Großmoschee" samt Minarett eine Gefahr bestehe, dass Graz ein Anziehungspunkt für radikale Muslime werde. Der Landeshauptmann beschwichtigte: "Ich bin davon überzeugt, dass Moscheen als öffentliche Institutionen weit weniger gefährdet sind, zum Hort extremistischen Denkens zu werden, als kleine private Zirkel oder auch das anonyme Internet."

Der SPÖ-Chef brachte einige Vorschläge vor, etwa einen verpflichtenden Ethikunterricht für alle Kinder. Weiters müsse es "unsere Rechtsordnung in Zukunft besser ermöglichen, gegen 'falsch verstandene Toleranz' vorgehen zu können". Dazu sollten Integrations-Experten in Gespräche treten, um die "Tatbestände" von "Integrationsunwilligkeit" festzumachen und dann mit Juristen die rechtlichen Möglichkeiten des "Ahnden-Könnens" von "Integrationsunwilligkeit" zu diskutieren.

Geht es nach Voves, dürfe nicht hingenommen werden, "dass ein muslimischer Bub seine Lehrerin nicht akzeptiert, weil sie eine Frau ist und auch sein Vater nicht mit der Lehrerin spricht, sondern nur mit dem Herrn Direktor. Und auch muslimische Mädchen haben am Schwimmunterricht teilzunehmen, denn Schwimmunterricht ist Teil des gesetzlich festgelegten Lehrplanes." Allgemeingültige Regeln seien nicht nur von "uns Steirern" einzuhalten, sondern von allen hier in Österreich lebenden Menschen.

Landeshauptmannstellvertreter Hermann Schützenhöfer (ÖVP) sprach sich dafür aus, nicht nur Doppelstaatsbürgern die Staatsbürgerschaft entziehen zu dürfen, falls sie außerhalb Österreichs an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts aktiv teilnehmen. Dies soll auch für österreichische Staatsbürger gelten, die über keine zweite Staatsbürgerschaft verfügen.

(APA)

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