Datenschutzrat gegen Rückkehr zu Vorratsdaten

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Überwachung aller Europäer sei rechtlich nicht möglich.

Wien. Der Datenschutzrat warnt vor der auf EU-Ebene diskutierten Vorrats- und Fluggastdatenspeicherung. Letztere sei nur eine andere Form der Vorratsdatenspeicherung, und eine derartige anlasslose und verdachtsunabhängige Datensammlung sei abzulehnen, sagte der Vorsitzende des Beratungsgremiums der Regierung, der frühere SP-Abgeordnete Johann Maier, anlässlich des EU-Datenschutztages am Mittwoch. „Ich sehe keine Veranlassung, dass wir als Beratungsgremium der österreichischen Bundesregierung von unserer Position abgehen.“

Maier bezweifelt außerdem, dass die Überwachung aller Europäer mit einer neuen Vorratsdatenspeicherung angesichts der Vorgaben des europäischen Gerichtshofes rechtlich überhaupt möglich wäre. Auch Andrea Jelinek, Leiterin der unabhängigen Datenschutzbehörde, kann sich das „persönlich nicht vorstellen“.

Sie betonte allerdings, dass sie legistisch nicht für diesen Bereich zuständig sei. Als Alternative schlug Maier das vom früheren deutschen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ins Spiel gebrachte „Quick-Freeze-Verfahren“ vor. Damit würden Daten lediglich bei konkreten Verdachtsfällen, und auch dann nur mit richterlicher Genehmigung und für eine begrenzte Zeit, gespeichert.

Steßl: Mehr Flexibilität

Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) hat sich für ein „neues, zeitgemäßes“ Datenschutzrecht ausgesprochen. Das derzeit verhandelte Europäische Datenschutzrecht werde voraussichtlich „eine Abkehr von der behördlichen Vorab-Kontrolle hin zu einer verstärkten Ex-post-Kontrolle“ bringen, so Steßl. Dies bedeute für Unternehmen mehr Flexibilität, aber auch Eigenverantwortung. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2015)

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