Bei einer Überprüfung schnitt das Bezirksgericht Döbling am schlechtesten ab: 2012 dauerte dort ein Strafverfahren im Durchschnitt 17,3 Monate.
Auf weitere Zusammenlegung kleiner Bezirksgerichte oder gar "Eingangsgerichte" erster Instanz drängt der Rechnungshof. Wie es in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht heißt, hat er die "Steuerung und Qualitätssicherung" in Strafverfahren geprüft - und große Unterschiede zwischen den Gerichten festgestellt.
Drei Bezirksgerichte und zwei Landesgerichte hat der RH in den Jahren 2011 und 2012 untersucht. Mit Abstand am schlechtesten schnitt das Bezirksgericht Döbling ab: 17,3 Monate dauerte dort 2012 im Durchschnitt ein Strafverfahren - bei einem bundesweiten Durchschnitt von 6,2 Monaten. Bei den Landesgerichten (Durchschnitt 3,7 Monate) kam Linz auf 3,1, während für Wiener Neustadt 6,5 Monate ausgewiesen wurden. Wiener Neustadt wickelte damals allerdings zwei Großverfahren ab, den Tierschützer- und der Libro-Prozess.
Daran fiel den Prüfern zunächst auf, dass die Bezirksgerichte nahezu doppelt so lange für die Abwicklung von Strafverfahren brauchen wie die Landesgerichte. Was sie darauf zurückführten, dass die Bezirksgerichte wesentlich kleiner sind: An zwei Drittel der BG-Standorte stand nur weniger als eine halbe Richterkapazität für Strafsachen zur Verfügung.
Fusion oder Kompetenzverschiebung
Nötig wären mindestens zwei Richter mit einer Kapazität von einem Vollzeitäquivalent im Strafbereich. Um dies zu erreichen, empfiehlt der RH entweder weitere Zusammenlegungen kleiner Bezirksgerichte oder die Kompetenzverschiebung der Hauptverfahren zum Landesgericht - oder überhaupt die große Reform, also die Schaffung einheitlicher Eingangsgerichte erster Instanz anstelle der Landes- und Bezirksgerichte.
Als zweiten großen Problembereich machte der RH die Justizverwaltung aus. So hätten die Leiter der Gerichte mit der kürzesten Verfahrensdauer die Dienstaufsicht effektiv wahrgenommen, die Leitung des BG Döbling aber nur "punktuelle Maßnahmen" gesetzt.
(APA)