Null Bewegung beim Islamgesetz

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Regierung nimmt nur minimale Änderungen vor, heute tagt der Verfassungsausschuss. Der Beschluss ist für den 25.Februar geplant.

Wien. „Oberhörde“. Dieses Wort wird sich im neuen Islamgesetz nicht wiederfinden – im Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage zum Islamgesetz wird es korrekt durch das Wort „Oberbehörde“ ersetzt. Eine kosmetische Änderung, die der Verfassungsausschuss des Parlaments heute, Donnerstag, absegnen soll – und damit das neue Islamgesetz auf Schiene bringen, sodass es am 25.Februar im Nationalrat beschlossen werden kann.

Tatsächlich haben sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP nicht zu allzu großen Änderungen des bisherigen Entwurfs durchringen können. Lediglich kleine Adaptionen finden sich in dem Papier: zum einen, dass eine An- bzw. Aberkennung des Status einer Religionsgemeinschaft nicht mehr, wie ursprünglich geplant, durch den Bundeskanzler erfolgen kann. An diesem Punkt hatte es massive Kritik gegeben. Künftig soll das nur durch die Bundesregierung möglich sein.

Muslime als Uni-Lehrende

Eine minimale Änderung gibt es zum anderen bei den aus dem Ausland finanzierten Imamen – dass nämlich die Frist, bis zu deren Ende diese in Österreich predigen dürfen, nicht mehr mit dem 31.12.2015 gesetzt wird, sondern erst ab Inkrafttreten des Gesetzes mit der Dauer von einem Jahr zu laufen beginnt. Und schließlich wird noch festgeschrieben, dass Lehrende an dem zu schaffenden Stuhl für Islamische Theologie an der Uni Wien selbst Anhänger der jeweiligen Religion sein müssen.

Abgesehen von diesen weitgehend kosmetischen Korrekturen handelt es sich beim jüngsten Papier aber nur um eine geringfügige Adaption der Regierungsvorlage, die von Schurarat und dem Obersten Rat der Islamischen Glaubensgemeinschaft kurz vor Weihnachten abgelehnt worden war.

Nicht berücksichtigt wurde unter anderem der Wunsch der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), dass es für die Aleviten ein eigenes Gesetz geben soll – weil sich ihre Lehre von jener der Sunniten und Schiiten zum Teil grundlegend unterscheidet. Auch sahen die Muslime im Verbot der Auslandsfinanzierung eine „deutliche Schlechterstellung“ – wobei dies vor allem aus optischen Gründen kritisiert wird, denn über ein Stiftungsmodell ist die Anstellung ausländischer Imame auch weiter möglich.

Schließlich hatte es Widerstand gegeben, dass im Gesetzestext das Primat des österreichischen Rechts ausdrücklich festgeschrieben ist – dies sei eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. „Es gibt, begründet oder unbegründet, Ängste in der Bevölkerung“, kommentiert ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka die Beibehaltung dieses Passus im Gesetz, „und diese diffusen Ängste sollte man nicht im Raum stehen lassen. Das ist kein Generalverdacht, sondern eine Klarstellung.“

IGGiÖ-Präsident Fuat Sanaç sagt im Gespräch mit der „Presse“, dass man „nicht zu 100 Prozent zufrieden“ sei, aber nun einen Kompromiss gefunden habe. Er als Präsident könne den Entwurf jedenfalls mittragen. Ob das auch der Oberste Rat und der Schurarat der IGGiÖ so sehen, wird sich am Sonntag weisen – da tagen die beiden Gremien. Noch vor Weihnachten hatten die Vertreter islamischer Vereine und Verbände angekündigt, dass man, sollte der vorliegende Entwurf nicht geändert werden, notfalls auch vor den Verfassungsgerichtshof gehen werde. (eko)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2015)

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