Höhere Steuern statt Reichenabgabe?

Höhere Steuern statt Reichenabgabe?
Höhere Steuern statt Reichenabgabe?(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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SPÖ und ÖVP graben sich mit ihrem Ja bzw. Nein zu neuen Steuern immer tiefer ein. Ein Kompromiss könnte unter anderem in höheren Grund- und Kapitalertragsteuern liegen.

Wien. Wahrscheinlich war die „Wiener Zeitung“ selbst ein wenig überrascht über ihren innenpolitischen Einfluss. Am Donnerstag vergangener Woche berichtete die Tageszeitung, dass „Erbschafts- und Schenkungssteuern nicht mehr wahrscheinlich“ seien. Die SPÖ werde, zitierte die Zeitung Insider, die Forderung nicht durchbringen.
Am Wochenende schoss SPÖ-Chef Bundeskanzler Werner Faymann mit fast allen ihm zur Verfügung stehenden Medien zurück. In der „Zeit im Bild“, im „Kurier“, in „Österreich“ und „Heute“ ließ er wissen, dass die Vermögensteuern keineswegs vom Tisch seien. Auch die Reichen sollten ihren Beitrag leisten, ließ der SPÖ-Chef wissen.

Faymanns politische Zukunft

Für Werner Faymann geht es nicht nur um die Gegenfinanzierung der Steuerreform, für ihn geht es auch ums politische Überleben: Er muss irgendeine Art von Steuererhöhung für Vermögende durchbringen, die er seit Jahren gebetsmühlenartig fordert und verspricht.
Doch auch auf der Gegenseite hat man sich tief eingegraben. Zwar lehnt ÖVP-Chef Vizekanzler Reinhold Mitterlehner Erbschafts- und Vermögensteuern ohnehin dezidiert ab, um ihn aber auf Kurs zu halten, soll Finanzminister Hans Jörg Schelling intern sehr deutlich seinen Rücktritt angedroht haben: Er stehe für neue Steuern nicht zur Verfügung.

Wie aus den tiefen Gräben auf beiden Seiten herauskommen? Eine mögliche Lösung ist die Erhöhung bestehender Steuern. Damit würde man das Versprechen, keine neuen Steuern einzuführen, halten. Gleichzeitig könnte man es aber als einen Beitrag von Besserverdienern qualifizieren – wenn man die richtigen Steuern erhöht. Und dabei geht es dem Vernehmen nach um die Grundsteuer, die Kapitalertragsteuer (Kest), die Immobilienertragsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.

Die Erhöhung der niedrigen Grundsteuern gilt, auch wenn es niemand sagt und die Steuerkommission diese Abgabe in ihrem Bericht nur einmal erwähnt hat, schon als ausgemacht. Dabei könnte man auch die Vermögenden treffen: Wer ein teureres Haus hat, bezahlt höhere Steuern. Denkbar wäre auch eine Staffelung nach Wert des Hauses/der Wohnung. Die Gemeinden, denen die Steuer zugutekommt, bekämen weniger Geld aus dem Finanzausgleich.

Ähnlich die Kapitalertragssteuer (Kest), die schon einmal in Diskussion war. Sie könnte von derzeit 25 auf 30 Prozent steigen. Jeder Prozentpunkt bringt dem Staat nach Berechnungen des Wifo 100 Millionen Euro an Mehreinnahmen. Hier gibt es aber ein gravierendes Problem: Die Bestimmungen, dass die Kest maximal die Hälfte des Höchststeuersatzes ausmachen darf, ist im Verfassungsrang. Um sie zu ändern, benötigt man also im Nationalrat eine Oppositionspartei. Und diese würde sich ihre Zustimmung mit anderen Zugeständnissen abkaufen lassen. Auch eine Erhöhung beispielsweise nur für Aktienverkäufe erfordert wegen der Verfassungsbestimmung Kreativität von der Koalition.

Höhere Versicherungsbeiträge

Eine soziale Staffelung wäre dann möglich, wenn man einen Freibetrag beispielsweise auf Sparbücher einführt. Experten meinen aber, dass der Steuerpflichtige dann gegenüber dem Finanzamt auf das Bankgeheimnis verzichten müsste, wenn er beweisen will, dass er nur ein geringes Barvermögen hat.

Eine höhere Kest könnte die SPÖ gut verkaufen: Man senkt die Steuer auf Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis (auf 25 Prozent Eingangssteuersatz) und erhöht die Steuern auf Einnahmen aus Finanzvermögen (auf 30 Prozent).
Als Reichensteuer ginge auch die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung (derzeit bei 4650 Euro pro Monat) durch, die Mitterlehner in einem „Presse“-Gespräch bereits als „Denkansatz“ bezeichnet hat.

Bei der Immobilienertragsteuer geht es ebenfalls nicht um eine neue Steuer, sondern um die Ausdehnung der bestehenden Steuer. Bei Veräußerungen von Altanschaffungen (zwischen 1988 und 2002) ist nämlich zurzeit ein geringerer Steuersatz (3,5 Prozent) als die üblichen 25 Prozent fällig.

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