Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft hatte behauptet, die Jugendorganisation wolle vom Ausland enthaltenes Geld nicht deklarieren.
Innerhalb der muslimischen Community kehrt rund um das Islamgesetz keine Ruhe ein. Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) will nun den Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) klagen, hieß es am Montag in einer Aussendung. Fuat Sanac hatte behauptet, die Jugendorganisation wolle aus dem Ausland enthaltene Gelder nicht deklarieren.
Seit der Kritik am Islamgesetz und den Rücktrittsforderungen der MJÖ an Sanac würden "von unterschiedlichen Stellen Verleumdungen und Lügen" über die MJÖ verbreitet, findet die Jugendorganisation, die nicht offiziell der IGGiÖ angegliedert ist. In der ORF-Sendung "Heimat fremde Heimat" hatte der IGGiÖ-Präsident über die MJÖ behauptet: "Dieser kleine Verein bekommt natürlich vom Ausland Gelder [...] und sie wollen diese nicht deklarieren, das ist ihre Sorge."
Bei der Muslimischen Jugend will man sich nun gegen diese Aussage wehren: "Wir freuen uns, diese erlogene Behauptung nun endlich juristisch für ein und allemal zu klären", heißt es in deren Aussendung. "Unsere Rechtsanwälte sind beauftragt und so treffen wir uns bald vor dem Gericht", so die Sprecherin der MJÖ, Dudu Kücükgöl.
Islamgesetz
Das Islamgesetz stellt eine neue Rechtsgrundlage für die geschätzt rund 560.000 Muslime in Österreich dar, der derzeit gültige Text stammt aus dem Jahr 1912. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) ist größte Vertretung der Muslime mit nach eigenen Angaben 350.000 Mitgliedern, auch die Vertretung der Aleviten (ALEVI) wird im Gesetz berücksichtigt. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereinen, Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern, sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen.
(APA)