Tirols SPÖ-Chef: "Zukunft der Partei hängt von Steuerreform ab"

 Ingo Mayr
Ingo MayrAPA/THOMAS BÖHM
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Sollte die SPÖ keine Millionärs- oder Vermögenssteuern durchsetzen, habe sie eine "zentrale Forderung" aufgegeben, warnt Tirols SPÖ-Chef Mayr.

Der Tiroler SPÖ-Chef Ingo Mayr sieht in der kolportierten Nicht-Einführung einer Millionärs- bzw. sonstigen Vermögenssteuer eine Abkehr von einer "zentralen Forderung" der SPÖ. Dies sei "schade", sagte Mayr am Mittwoch. Dass eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 60 Prozent für Personen mit mehr als einer Million Euro im Jahr angedacht werde, sah er nicht als adäquaten Ersatz.

"Unter einer Millionärssteuer habe ich was anderes verstanden", verwies Tirols oberster Roter auf das, was die Partei zusammen mit dem ÖGB "ursprünglich gefordert" hatte. Ganz aufgeben wollte Mayr die Millionärssteuer aber noch nicht. Er hoffe doch, dass davon nächste Woche noch etwas im Steuerreform-Papier zu finden sein werde. Generell bleibe die Forderung nach "Vermögenszuwachssteuern" aufrecht. Davon werde er auch sein Stimmverhalten beim Parteivorstand am kommenden Dienstag abhängig machen.

Ob dies bedeute, dass er im Falle eines Fehlens von Vermögensteuer gegen den Pakt stimmen werde, wollte Tirols SPÖ-Vorsitzender dann aber nicht eindeutig mit "Ja" beantworten. Denn dann hänge es davon ab, ob die Arbeitnehmer die hoffentlich spürbare Entlastung durch eine Lohnsteuerreform nicht in anderen Bereichen wieder selber finanzieren müssten.

"Kernaufgabe": Entlastung der Arbeitnehmer

Sollte die Koalition der "Kernaufgabe", einer spürbaren Entlastung der Arbeitnehmer, nicht gewachsen sein, müsse man darüber diskutieren, "ob es so weitergehen kann", stellte Mayr für diesen Fall den Fortbestand der Regierung infrage. Und überhaupt: Mit der Steuerreform stehe und falle nicht die Zukunft von Bundeskanzler Werner Faymann, sondern: "Damit steht und fällt die Zukunft der SPÖ."

Aufhorchen ließ der Tiroler SPÖ-Chef indes mit der Forderung nach einer Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Verdachtsfällen auf Steuerhinterziehung. Dann solle die Bank auf Anfrage des Finanzministeriums mit den Daten herausrücken und "Einsicht und Zugriff" auf die Konten gewähren.

(APA)

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